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   BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93   

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https://dejure.org/1993,5643
BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93 (https://dejure.org/1993,5643)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1993 - 4 StR 316/93 (https://dejure.org/1993,5643)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93 (https://dejure.org/1993,5643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der Bemessung von Einzelstrafen - Übernahme eines nach DDR (Deutsche Demokratische Republik) -Recht herabgesetzen Strafrahmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93
    Die Erhöhung der Einsatzstrafe hat in der Regel niedriger auszufallen, wenn zwischen den einzelnen gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1987 - 2 StR 380/87

    Annahme eines besonders schweren Falles bei sexuellem Missbrauch von Kindern -

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93
    Daß die Strafkammer die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und auch in diesem Zusammenhang - wie es geboten ist (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 3 und 6) - die zugunsten des Angeklagten sprechenden Besonderheiten, etwa seine verminderte Schuldfähigkeit, seine bisherige Unbestraftheit und sein Geständnis, berücksichtigt hat, läßt sich den Urteilsgründen mangels näherer Darlegungen nicht mit Sicherheit entnehmen.
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93
    Der besonderen Erscheinungsform einer Serienstraftat muß dabei Rechnung getragen werden (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 4).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93
    Daß die Strafkammer die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und auch in diesem Zusammenhang - wie es geboten ist (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 3 und 6) - die zugunsten des Angeklagten sprechenden Besonderheiten, etwa seine verminderte Schuldfähigkeit, seine bisherige Unbestraftheit und sein Geständnis, berücksichtigt hat, läßt sich den Urteilsgründen mangels näherer Darlegungen nicht mit Sicherheit entnehmen.
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93
    Daß die Strafkammer die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und auch in diesem Zusammenhang - wie es geboten ist (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 3 und 6) - die zugunsten des Angeklagten sprechenden Besonderheiten, etwa seine verminderte Schuldfähigkeit, seine bisherige Unbestraftheit und sein Geständnis, berücksichtigt hat, läßt sich den Urteilsgründen mangels näherer Darlegungen nicht mit Sicherheit entnehmen.
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; Theune in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 46 Rdn. 151; Hörnle in Leipziger Kommentar, aaO, § 176 Rdn. 42; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rdn. 26; Miebach in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 46 Rdn. 96; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdn. 34b).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Es war daher rechtlich geboten, daß die Strafkammer, wie geschehen, die zulässige Berücksichtigung dieser schwerwiegenden Folgen der Tat (vgl. BGH StV 1987, 146) weniger bei der Bemessung der Einzelstrafen, sondern vor allem bei der Gesamtstrafenbildung vorgenommen hat (BGH, Beschl. vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 176 Rdn. 23).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein der letzten Tat, so können sie mit ihrem vollen Gewicht, das ihnen im Ergebnis zukommt, auch nur in diesem Fall, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung der Strafen in den Fällen II. 1 bis 4 in Ansatz gebracht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Sind sie die Folge der Gesamtheit aller Taten, können sie dem Angeklagten zudem nur einmal angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 07.09.1993 - 4 StR 498/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher

    Die Verhängung einer Gesamtstrafe, die das Fünffache der höchsten Einzelstrafe beträgt und sich der Summe aller Einzelstrafen stark annähert, bedarf einer eingehenden Begründung; das gilt insbesondere dann, wenn zwischen den einzelnen Taten - wie hier jedenfalls in den Fällen II 6 bis 9 der Urteilsgründe - ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht, bei dem die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen muß (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 77/23

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Es gefährdet den Bestand des Strafausspruchs auch nicht, dass das Landgericht die psychischen Folgen für die Nebenklägerin nicht nur bei der Gesamtstrafe, sondern auch bei den Einzelstrafen zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat, ohne zugleich festzustellen, dass diese tatsächlich in den jeweiligen Taten wurzeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; vom 6. April 2016 - 2 StR 306/15 Rn. 3; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1207).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 497/97

    Strafschärfende Berücksichtigung von längerer Zeit nach der Tat aufgetretenen

    Wegen der Berücksichtigung der Tatfolgen sowohl bei der Einzelstrafe als auch bei der Gesamtstrafe verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7.
  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

    Sind sie die Folge der Gesamtheit aller Taten, können sie dem Angeklagten zudem nur einmal, z.B. bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 496/97

    Strafschärfende Berücksichtigung von längerer Zeit nach der Tat aufgetretenen

    Wegen der Berücksichtigung der Tatfolgen sowohl bei der Einzelstrafe als auch bei der Gesamtstrafe verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7.
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