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   BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15   

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BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15 (https://dejure.org/2016,12937)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - 4 StR 317/15 (https://dejure.org/2016,12937)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15 (https://dejure.org/2016,12937)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schadenseintritt bei Eingehungs- und Erfüllungsbetrug, Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schadenseintritt bei Eingehungs- und Erfüllungsbetrug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Betrugstatbestand: Vermögensschaden durch Abschluss eines Vertrags

  • IWW

    § 263 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Betrugsschadens beim Betrug durch Abschluss eines Vertrages durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Vertragsabschluss; Täuschung über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung im Rahmen eines bereits bestehenden ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Betrugsschadens beim Betrug durch Abschluss eines Vertrages durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Vertragsabschluss; Täuschung über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung im Rahmen eines bereits bestehenden ...

  • rewis.io

    Betrugstatbestand: Vermögensschaden durch Abschluss eines Vertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Bestimmung des Betrugsschadens beim Betrug durch Abschluss eines Vertrages durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Vertragsabschluss; Täuschung über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung im Rahmen eines bereits bestehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Düsseldorfer Kunsthändlers wegen Betrugs weitgehend bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verdeckte Provision des Kunsthändlers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug und Vermögensschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuch und Vorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug, Vermögensschaden - und die Gesamtsaldierung im bestehenden Auftragsverhältnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Düsseldorfer Kunsthändlers wegen Betrugs weitgehend bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Düsseldorfer Kunsthändlers wegen Betrugs weitgehend bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensberechnung beim Erfüllungsbetrug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 539
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    a) Beim Betrug tritt ein Vermögensschaden ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, Rn. 20, NStZ 2016, 283, 284; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, Rn. 24, NStZ 2014, 640; jeweils mwN).

    Welche Vermögenspositionen im Einzelnen in diese Gesamtsaldierung einzustellen sind, bestimmt sich auch danach, auf welches unmittelbar vermögensmindernde Verhalten des im Irrtum befindlichen Täuschungsopfers (Vermögensverfügung) abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, Rn. 20, NStZ 2016, 283, 284; Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 9 f. Rn. 31 mwN).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83

    Fassadenbauer - § 263 StGB, Erfüllungsbetrug, erlangte vertragliche Position als

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    Wird im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung getäuscht und wird daraufhin von dem Getäuschten in vermeintlicher Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eine Leistung erbracht, auf die der Täuschende nach dem Vertragsinhalt keinen Anspruch hatte, so erleidet der Getäuschte in dieser Höhe einen Vermögensschaden (Erfüllungsbetrug; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 566/83, BGHSt 32, 211, 213).

    Dass der Angeklagte bereits bei der Annahme der Kaufaufträge dieses Vorgehen geplant hatte, ändert daran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 566/83, BGHSt 32, 211, 214).

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    Welche Vermögenspositionen im Einzelnen in diese Gesamtsaldierung einzustellen sind, bestimmt sich auch danach, auf welches unmittelbar vermögensmindernde Verhalten des im Irrtum befindlichen Täuschungsopfers (Vermögensverfügung) abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, Rn. 20, NStZ 2016, 283, 284; Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 9 f. Rn. 31 mwN).

    Dabei sind die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen zu vergleichen (Eingehungsbetrug; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 463/14, Rn. 3 zitiert nach juris, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 9 f. Rn. 31; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; jeweils mwN).

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 618/58

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges, wegen versuchten Betruges und wegen

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    Dabei kann es dahinstehen, ob es bereits - wie das Landgericht meint - an einem Ursachenzusammenhang zwischen der Täuschung und der Auftragserteilung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 618/58, BGHSt 13, 13, 14 f.).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    a) Beim Betrug tritt ein Vermögensschaden ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, Rn. 20, NStZ 2016, 283, 284; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, Rn. 24, NStZ 2014, 640; jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    Dabei sind die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen zu vergleichen (Eingehungsbetrug; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 463/14, Rn. 3 zitiert nach juris, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 9 f. Rn. 31; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14

    Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - 4 StR 317/15
    Dabei sind die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen zu vergleichen (Eingehungsbetrug; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 StR 463/14, Rn. 3 zitiert nach juris, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 9 f. Rn. 31; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; jeweils mwN).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Dabei sind die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen zu vergleichen (Eingehungsschaden; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 111 f.; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, wistra 2014, 270 und vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15; jeweils mwN).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23

    Schuldspruch wegen Betruges in tateinheitlich zusammentreffenden Fällen;

    Der durch diesen ausgelöste Vermögensnachteil war vorliegend deshalb vollständig in dem durch die Vertragserfüllung herbeigeführten Vermögensschaden enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, aaO S. 109; Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15, NStZ 2016, 539).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Wird allerdings im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses über den Umfang einer nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung getäuscht und wird daraufhin von dem Getäuschten in vermeintlicher Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eine Leistung erbracht, auf die der Täuschende nach dem Vertragsinhalt keinen Anspruch hatte, so erleidet der Getäuschte in dieser Höhe einen Vermögensschaden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15, in: juris).

    Denn folgt auf einen Eingehungsbetrug ein Erfüllungsbetrug durch wechselseitige Erbringung der bereits nach dem Vertrag ungleichwertigen Leistungen (sog. unechter Erfüllungsbetrug), werden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft als Einheit behandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15, in: juris; OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 2020 - 1 U 258/19, BeckRS 2020, 5652; BayObLG, Urteil vom 30. Juli 1998 - 3 St RR 54/98, in: juris; Heger/Petzsche in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 263 StGB Rn. 105).

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