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   BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53   

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https://dejure.org/1953,1274
BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53 (https://dejure.org/1953,1274)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1953 - 4 StR 320/53 (https://dejure.org/1953,1274)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1953 - 4 StR 320/53 (https://dejure.org/1953,1274)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schädigung des Ansehens der Schutzpolizei - Verstoß gegen die Mannszucht - Wiedereinstellung bei der Polizei unter Verschweigen einer Vorstrafe - Strafbarkeit wegen Betrugs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51

    Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Ist ein solcher Beamter wegen Betruges vorbestraft, so stellt diese Tatsache zum mindesten eine Vermögensgefährdung (RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92, 94) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51] für die anstellende Behörde oder den Staat dar.
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Für die Annahme des Unrechtsbewusstseins würde es nicht ausreichen, wenn der Angeklagte sich lediglich sagen musste, auf einem falschen Wege zu sein (vgl BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 58/52

    Feststellungen des Vermögensschadens und der Bereicherungsabsicht - Angriffe

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (u.a. BGH vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 398/51; BGH vom 26. Juni 1952 - 5 StR 58/52).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 398/51
    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (u.a. BGH vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 398/51; BGH vom 26. Juni 1952 - 5 StR 58/52).
  • RG, 27.04.1931 - III 171/31

    Zum Begriff der Vermögensbeschädigung im Falle der betrügerischen Erschleichung

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Andererseits wird die erörterte Vermögensgefährdung nicht dadurch beseitigt, dass der Beamte im übrigen seinen Dienst ordentlich versieht (vgl RGSt 65, 281).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 904/38

    Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen

    Auszug aus BGH, 13.08.1953 - 4 StR 320/53
    Ist ein solcher Beamter wegen Betruges vorbestraft, so stellt diese Tatsache zum mindesten eine Vermögensgefährdung (RGSt 73, 61; BGHSt 1, 92, 94) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 92/51] für die anstellende Behörde oder den Staat dar.
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    (3) In dem Fall, der dem Urteil vom 13. August 1953 - 4 StR 320/53 zugrunde lag, hatte der Angeklagte die Einstellung und Beförderung als Polizeibeamter durch das Verschweigen von Vorstrafen erschlichen.

    aa) Der Senat kann offen lassen, ob charakterliche oder sittliche Mängel" (so die Vorlegungsfrage), soweit sie eine bloße innere Eigenschaft des Beamten sind, einen Vermögensschaden begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 1953 - 4 StR 320/53 -).

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung hat auch der Bundesgerichtshof gebilligt (vgl BGH 1 StR 398/52 vom 23. Oktober 1951; 3 StR 841/51 vom 13. Dezember 1951; 5 StR 58/52 vom 26. Juni 1952 und 4 StR 320/53 vom 13. August 1953; BGHSt 5, 358).
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