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BGH, 09.08.1988 - 4 StR 326/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung des Auskunftsverweigerungsrecht durch unentschuldigtes Fernbleiben bei der Hauptverhandlung - Recht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht - Verwirkung des Auskunftsverweigerungsrechts durch Verjährung - Ausdrückliche Erklärung der Auskunftsverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 140
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung …
Das bloße Nichterscheinen eines geladenen Zeugen kann daher regelmäßig nicht als Ausübung dieses Rechts gewertet werden (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 326/88, StV 1989, 140). - BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14
Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage …
Eine ausdrückliche (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 326/88, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 5;… Senge, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 12 mwN) Weigerung der Zeugin, (umfassend) auszusagen, ist weder gegenüber den italienischen Beamten noch gegenüber dem deutschen Gericht erklärt worden.