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   BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99   

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BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99 (https://dejure.org/1999,1771)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1999 - 4 StR 329/99 (https://dejure.org/1999,1771)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99 (https://dejure.org/1999,1771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 21 StGB; § 316 StGB; Art. 1 GG;
    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Sperrfrist - Revision - Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit - Oralverkehr - Anknüpfungstatsachen - Fahruntüchtigkeit - Steuerungsfähigkeit - "In dubio pro reo"

  • Judicialis

    StGB § 316; ; StGB § 21; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StPO § 261
    Zweifelssatz bei möglicherweise alkoholbedingtem § 21 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 24
  • NZV 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Nicht anwendbar ist der Zweifelsgrundsatz auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.N.), insbesondere nicht auf die vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; BGHR § 21 Erheblichkeit 2; vgl. auch Maatz StV 1998, 279, 280), ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich" im Sinne des § 21 StGB ist.

    Für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben sind, kommt es sowohl auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten als auch auf die Bewertung psychodiagnostischer Kriterien an (vgl. BGHSt 43, 66):.

    Erforderlich ist vielmehr, wenn, wie hier, Feststellungen zur Täterpersönlichkeit, zum Tatgeschehen und zum Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat getroffen werden können, eine Gesamtwürdigung aller für und gegen das Vorliegen einer solchen krankhaften seelischen Störung sprechenden Beweisanzeichen (vgl. BGHSt 43, 66).

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Der Tatrichter ist daher grundsätzlich auch dann - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - verpflichtet, die maximale Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zu berechnen, wenn dessen Einlassung sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen eine sichere Berechnungsgrundlage nicht ergeben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Da den Urteilsgründen jedoch weder die genauen Tatzeiten noch die sonstigen für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration erforderlichen Grundlagen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 21; Salger DRiZ 1989, 174, 176) zu entnehmen sind, ist dem Senat eine Berechnung, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Begehung der beiden Vergewaltigungen einen Blutalkoholwert von mindestens 2, 0 0/00 erreicht hatte, nicht möglich.
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Läßt sich die Blutalkoholkonzentration nicht errechnen, weil sich Trinkmenge und -zeit nicht eingrenzen lassen, kann sich die Beurteilung der Schuldfähigkeit nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten (BGH NStZ-RR 1997, 226, 227).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Nicht anwendbar ist der Zweifelsgrundsatz auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.N.), insbesondere nicht auf die vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; BGHR § 21 Erheblichkeit 2; vgl. auch Maatz StV 1998, 279, 280), ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich" im Sinne des § 21 StGB ist.
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99
    Gegenüber aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen darf dabei einem Blutalkoholwert geringere Beweisbedeutung beigemessen werden, wenn dieser lediglich aufgrund von Trinkmengenangaben bei einer längeren Trinkzeit ermittelt worden ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Auf diese kann der Zweifelssatz nicht angewendet werden (BGH NStZ 2000, 24 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Zur Ermittlung der maximalen Blutalkoholkonzentration in Fällen, in denen keine Blutprobe vorliegt, verweist der Senat auf BGH NStZ 2000, 24.
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Daran ist nämlich richtig, daß es sich bei der Frage, ob eine Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB "erheblich" ist, um eine nach normativen Maßstäben und deshalb vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage handelt (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395; NStZ 2000, 24).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05

    Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und

    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin lassen die Erwägungen des Landgerichts nicht besorgen, dass es, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH NStZ 2000, 24), den Zweifelsgrundsatz auf die vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage einer im Sinne des § 21 StGB "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit angewendet hat.
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter

    Dabei wird der neue Tatrichter zu berücksichtigen haben, daß es eine nicht vom Gutachter, sondern - auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen - vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine "erhebliche" Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorliegt (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24 und 469 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    Aus diesen Gründen hat das Tatgericht, sofern es einen intensiven, der Tat vorangehenden Alkoholgenuss des Angeklagten feststellt, zunächst möglichst konkrete Feststellungen zu Zeitdauer und Umfang des Alkoholkonsums zu treffen und im Anschluss hieran - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - die tatsächliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berechnen (vgl. BGHSt 37, 231 (239( = NStZ 1991, 481 (482( = StV 1991, 60 (62(; BGH NStZ 1994, 334 (335(; BGH NStZ-RR 1998, 68 = StV 1998, 259; BGH NStZ 2000, 24 (25( = DAR 2000, 38 = NZV 2000, 46 = VRS 98, 118 (119(; BayObLG VRS 100, 354 (355(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 12 ff.; Bick a. a. O.; jw. m. w. N.).

    Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht nur dann, wenn sich die Angaben des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum sowohl zeit- als auch mengenmäßig jeder Eingrenzung entziehen (vgl. BGH NStZ 1994, 334 (335(; BGH NStZ 2000, 24 (25( = DAR 2000, 38 = NZV 2000, 46 = VRS 98, 118 (119(; BayObLG a. a. O.; SenE v. 18.4. 2000 - Ss 54/00; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 15 a. E.).

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Das begegnet schon deshalb Bedenken, weil es eine nicht vom Gutachter, sondern auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, die zu einer "erheblichen" Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (std. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24; BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; im Zusammenhang mit narzißtischer Persönlichkeitsstörung auch Urteil vom 26. August 1997 - 1 StR 383/97).
  • BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Bemächtigungslage); Wahrunterstellung

    Dies lässt besorgen, es habe den Zweifelssatz rechtsfehlerhaft auf die rechtliche Bewertung als solche und nicht allein auf deren tatsächliche Grundlagen und Anknüpfungspunkte angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24 mwN).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01

    Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters bei Suchtmittelabhängigkeit

    Da im konkreten Fall keine psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zum Leistungsverhalten des Beschwerdeführers beim Tatgeschehen vorlagen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 24 ), die für eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sprechen konnten, war Schuldunfähigkeit demnach im Erstverfahren nicht erörterungsbedürftig.
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 RVs 14/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01

    Unterlassene Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts;

  • OLG Köln, 20.10.2009 - 81 Ss 72/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei nicht ausschließbarer Verminderung der

  • OLG Köln, 08.07.2008 - 83 Ss 41/08

    Vollständigkeit von Urteilsgründen hinsichtlich der Verneinung einer

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