Rechtsprechung
BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46d Abs. 1 Nr. 1 StGB
Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Kronzeugenregelung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 263 StGB
Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 46b StGB, § 263 Abs. 5 StGB, §§ 22, 23, 49 Abs. 1 StGB, §§ 46b, §§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. n StPO, § 46b Abs. 1 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung einer möglichen Strafmildung nach § 46b StGB durch das erkennende Gericht
- rewis.io
Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Strafzumessung bei banden- und gewerbsmäßigem Betrug: Notwendige Erörterungen zur Strafmilderung bei Aufklärungshilfe durch den Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 24.04.2014 - 4 KLs 31 Js 89/07
- BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 264
- NStZ-RR 2014, 368
- NStZ-RR 2016, 39
- StV 2015, 173
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage …
Auszug aus BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14
Wegen des im Rahmen der Feststellungen zur Person des Angeklagten erwähnten polnischen Strafverfahrens, für das sich der Angeklagte insgesamt fünf Jahre in Haft befand, verweist der Senat für den Fall, dass insoweit die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vorliegen, wegen der möglicherweise gegebenen Voraussetzungen für einen Härteausgleich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2014 (2 StR 202/13, Tz. 15 mwN).
- BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung …
Sollten sie erfüllt sein, dann hätte sich die Strafkammer aber hiermit auch im Rahmen der Strafrahmenwahl auseinandersetzen, insbesondere sein ihm zustehendes Ermessen gemäß den Vorgaben des § 46b Abs. 2 StGB ausüben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 4 StR 330/14, NStZ-RR 2014, 368).