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BGH, 10.09.2013 - 4 StR 331/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet bzgl. Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet bzgl. Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Basiswissen StGB-BT (vom BGH): Gaspistole als Schusswaffe
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 36
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.2011 - 3 StR 8/11
Einziehung; Schusswaffe (notwendige Feststellungen)
Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 4 StR 331/13
Indes genügt das Urteil diesen Anforderungen noch, denn das Landgericht hat festgestellt (UA S. 9), dass die vom Angeklagten für die Tatbegehung zur Verfügung gestellte und von ihm mit zwei Platzpatronen geladene Gaspistole "nach Bauart und Konzept den Hauptzweck hat(te), auch körperliche Verletzungen herbeizuführen" (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11 mwN).
- BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23
Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen …
Hätte der Angeklagte eine Schreckschusspistole verwendet (eine solche wurde in seinem Appartement sichergestellt, UA S. 9), wird sie von der Rechtsprechung nur dann als Waffe i.S.v. § 250 StGB eingestuft, sofern der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 11/10, BeckRS 2010, 6193; Beschluss vom 10. September 2013 - 4 StR 331/13, BeckRS 2013, 16928; Beschluss vom 23. März 2017 - 5 StR 50/17, BeckRS 2017, 106515; Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 StR 167/17, BeckRS 2017, 113601). - BGH, 20.01.2015 - 3 StR 523/14
Notwendigkeit von Feststellungen zu Beschaffenheit und Bauweise einer …
Feststellungen dazu hat die Strafkammer nicht getroffen; sie waren auch nicht entbehrlich, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390; vom 10. September 2013 - 4 StR 331/13, juris). - BGH, 29.04.2021 - 5 StR 104/21
Geladene Schreckschusspistole als Waffe bei der Verurteilung wegen (besonders) …
Feststellungen dazu hat die Strafkammer nicht getroffen; sie waren nicht entbehrlich, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390; vom 10. September 2013 - 4 StR 331/13).