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   BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16   

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BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16 (https://dejure.org/2017,5601)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2017 - 4 StR 334/16 (https://dejure.org/2017,5601)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16 (https://dejure.org/2017,5601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Zwar ist erlittene Untersuchungshaft bei einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100, und vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31); eine strafmildernde Berücksichtigung kommt nur in Betracht, wenn mit ihrem Vollzug ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 404/03

    Strafzumessung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Wirkstoffgehalt,

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Weiter hat das Landgericht in seine Abwägung miteinstellen dürfen, dass sich die Straftat auf ein Betäubungsmittel mit im Vergleich insbesondere zu Heroin und Kokain geringerem Suchtpotential bezog und die Drogenmenge innerhalb der erfahrungsgemäß vorkommenden Bandbreite der nicht geringen Menge im unteren Bereich lag (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 152; Beschluss vom 14. November 2003 - 2 StR 404/03, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Zwar ist erlittene Untersuchungshaft bei einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100, und vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31); eine strafmildernde Berücksichtigung kommt nur in Betracht, wenn mit ihrem Vollzug ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Schließlich hat auch die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu Recht zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung gefunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50, und vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (widersprüchliche Ausführungen zur Frage eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Schließlich hat auch die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu Recht zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung gefunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50, und vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Zwar könnte auf das Fehlen des Strafschärfungsgrundes eines denkbaren Einsatzes der Waffe ein minder schwerer Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16
    Das Rechtsmittel des Angeklagten ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet und führt lediglich zu der aus dem Tenor ersichtlichen Neufassung des Schuldspruchs (zur Entbehrlichkeit des Zusatzes "in nicht geringer Menge' beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln siehe BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Ls)).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Die auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen tragen den Schuldspruch (vgl. zur Tenorierung BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16 und Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. für das Vorliegen minder schwerer Fälle: BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 und vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Nach dem die tatrichterliche Strafzumessung betreffend eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts, der für die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen eines minder schweren Falls ebenfalls gilt (näher dazu BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f. und vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16, wistra 2017, 400 Rn. 13 f. mwN), ist es insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Landgericht auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes aus § 21 StGB für die Tat zum Nachteil des Zeugen M. nicht zu einem minder schweren Fall gemäß § 224 Abs. 1 letzter Halbs. StGB gelangt ist.
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 515/17

    Minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Rechtsfehlerhaft wird jedoch vom Landgericht für die Bestimmung der Höchststrafe nicht die nach ständiger Rechtsprechung für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung des § 30a Abs. 3 BtMG herangezogen (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99 und vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82; Beschlüsse vom 14. August 2013 - 2 StR 143/13 und vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17).
  • BGH, 05.02.2024 - 3 StR 414/23

    Einfuhr von und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Entsprechend ist der Straftatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 BtMG unabhängig davon zu bezeichnen, ob der Täter eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 588/21, juris Rn. 2; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; zur Reihenfolge der Tatbestände BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 464/21, juris Rn. 4 mwN).
  • OLG Bamberg, 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18

    Qualifizierter Rotlichtverstoß wegen Fahrspurwechsels auf Kreuzung

    sanktionsmildernd zugute gebracht hat (vgl. BGH, Urt. vom 12.02.2015 - 5 StR 536/14 [bei juris] und 19.01.2017 - 4 StR 334/16 = NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 21.11.2018 - 2 StR 335/18 [bei juris]).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Dem tritt der Senat bei und ändert den Schuldspruch entsprechend ab (zur Entbehrlichkeit des Zusatzes "in nicht geringer Menge' beim unerlaubten bewaffneten Handeltreiben gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144).
  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 335/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Gesamtabwägung; Umfang revisionsgerichtlicher

    Das bloße Fehlen eines möglichen Strafschärfungsgrundes in Gestalt des denkbaren Waffeneinsatzes darf dem Angeklagten nicht strafmildernd zugute gebracht und tragend für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30a Abs. 3 BtMG heranzogen werden (BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 3 und vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117 f.).
  • BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23

    Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit

    aa) Das Argument, die Verletzungen der Fußgängerin seien nicht schwerwiegend, ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Amtsgericht der Betroffenen damit das Fehlen eines Sanktionsschärfungsgrundes sanktionsmildernd zugute gebracht hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18 bei juris = VerkMitt 2019, Nr. 36 = BeckRS 2019, 694; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.02.2015 - 5 StR 536/14, bei juris [Rn. 3] = BeckRS 2015, 3376 u. 19.01.2017 - 4 StR 334/16 = NStZ-RR 2017, 117 = BeckRS 2017, 103364; Beschluss vom 21.11.2018 - 2 StR 335/18 bei juris = NStZ 2020, 45 = BeckRS 2018, 32039).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführung eines Gegenstandes, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist' (zur Tenorierung bei einer Verurteilung nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Ls)) in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von

  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 274/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit

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