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BGH, 21.07.1998 - 4 StR 334/98 |
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- BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93
Erfüllung - Bewährungsauflagen - Einbeziehung - Entscheidung - Urteil - …
Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 334/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3) ist in derartigen Fällen der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen nicht bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung verkürzende Anrechnung zu bewirken. - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 21.07.1998 - 4 StR 334/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 36, 378;… BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3) ist in derartigen Fällen der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen nicht bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung verkürzende Anrechnung zu bewirken.
- BGH, 07.12.2000 - 4 StR 449/00
Zäsurwirkung trotz Möglichkeit der gesonderten Erkennung auf eine Geldstrafe
Der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung der teilweise erfüllten Auflage war aber nicht - wie es das Landgericht getan hat - bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung verkürzende Anrechnung zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378, 382 ff.;… BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; BGH, Beschluß vom 21. Juli 1998 - 4 StR 334/98).