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BGH, 17.03.1992 - 4 StR 34/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschränkung nach § 154a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) als das Verfahren beendende Entscheidung - Verbindung mit einer Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 135 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
Auszug aus BGH, 17.03.1992 - 4 StR 34/92
Hier ist es aber nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, da die Untersuchungen nicht zugunsten des Angeklagten ausgegangen sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91).
- BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20
Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht); …
Eine gesonderte Auslagenentscheidung kann auch als Folge einer Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 17. März 1992 - 4 StR 34/92 Rn. 2 …und vom 11. Juni 1991 - 1 StR 267/91 Rn. 10, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 3 zu Sachverständigenkosten; vgl. auch § 421 Abs. 1 Nrn. 1, 2 StPO).