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   BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11   

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https://dejure.org/2011,6937
BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11 (https://dejure.org/2011,6937)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2011 - 4 StR 340/11 (https://dejure.org/2011,6937)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11 (https://dejure.org/2011,6937)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 26 StGB
    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: Durchschneiden eines Bremsschlauchs; Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 315b Abs 1 Nr 1 StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen der Vollendung des Delikts

  • verkehrslexikon.de

    Zum versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Anschneiden eines Bremsschlauches

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revison mangels Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Urteils wegen Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie tateinheitlicher versuchter Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen der Vollendung des Delikts

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen der Vollendung des Delikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Revison mangels Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Urteils wegen Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie tateinheitlicher versuchter Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anstiftung zum versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der angeschnittene Bremsschlauch und § 315b StGB

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
    Kritische Verkehrssituationen erfüllen diese Voraussetzungen im Allgemeinen nur, wenn sie sich aus der Perspektive eines objektiven Beobachters als ein "Beinahe-Unfall" darstellen (Senatsurteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131; SSW-StGB/Ernemann § 315b Rn. 16).

    Das dadurch begründete besondere Unfallrisiko stellt sich nur als eine - wenn auch möglicherweise erhebliche - Steigerung des allgemeinen Unfallrisikos dar, ohne die darin liegende abstrakte Gefahr bereits im Sinne von § 315b StGB zu konkretisieren (Senatsurteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131).

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in den Nrn. 1 bis 3 genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von besonderem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35; SSW-StGB/Ernemann § 315b Rn. 5).
  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation;

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
    Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründende Tatvorwurf der Anstiftung zum versuchten Mord weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11, BeckRS 2011, 06760; vgl. Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
    Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründende Tatvorwurf der Anstiftung zum versuchten Mord weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11, BeckRS 2011, 06760; vgl. Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11
    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in den Nrn. 1 bis 3 genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von besonderem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34, 35; SSW-StGB/Ernemann § 315b Rn. 5).
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Einen Vorgang, bei dem es beinahe zu einer Verletzung der Mitfahrerin gekommen wäre - also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (Senat, Urteil vom 30. März 1995 und Beschluss vom 4. September 1995 - jew. aaO; Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217) - hat die Strafkammer auch nach dem Gesamtzusammenhang ihrer auf das Unfallgeschehen bezogenen Feststellungen nicht hinreichend mit Tatsachen belegt.
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Einen Vorgang, bei dem es beinahe zu einer Verletzung der Mitfahrer gekommen wäre, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Urteil vom 30. März 1995 und Beschluss vom 4. September 1995 - jew. aaO; Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217), hat die Strafkammer auch nach dem Gesamtzusammenhang ihrer auf das Unfallgeschehen bezogenen Feststellungen nicht hinreichend mit Tatsachen belegt.
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Hierzu sind konkrete Feststellungen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass durch die Tathandlung ein so hohes Verletzungs- oder Schädigungsrisiko begründet worden ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob es zu einer Rechtsgutsverletzung kommt (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 6; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 16).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch die Annahme einer Strafbarkeit des Angeklagten gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB durch das Zufahren auf den Nebenkläger von den Feststellungen nicht getragen wird, da sich aus ihnen die Situation eines "Beinahe-Unfalls" nicht ergibt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, StV 2012, 217 f.; Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572, 573; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 16 ff. mwN).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Zwar hat der Angeklagte mit dem Durchtrennen der Bremsschläuche und dem dadurch verursachten "Beinahe-Unfall' (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 6; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f.) im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB und damit eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 Satz 1 StGB begangen, deren Strafbarkeit - anders als die von der Strafkammer zugleich angenommenen versuchten Körperverletzungen (§ 223 Abs. 2 StGB), bei denen es schon an den Verfolgungsvoraussetzungen des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB fehlt - allein an der festgestellten Schuldunfähigkeit scheitert (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.), doch kann ihm eine seine Unterbringung rechtfertigende Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden.
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