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   BGH, 31.01.1962 - 4 StR 340/61   

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https://dejure.org/1962,851
BGH, 31.01.1962 - 4 StR 340/61 (https://dejure.org/1962,851)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1962 - 4 StR 340/61 (https://dejure.org/1962,851)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1962 - 4 StR 340/61 (https://dejure.org/1962,851)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 101
  • NJW 1962, 875
  • MDR 1962, 835
  • DÖV 1966, 486
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
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  • RG, 23.05.1933 - I 478/33

    1. Ist beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Niederschlagung die

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  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

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  • RG, 05.10.1899 - 2858/99

    Welche Wirkung hat die Zurücknahme des Strafantrages in Fällen, wo die Handlung

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  • RG, 03.01.1907 - III 624/06

    Kann Bestrafung wegen Zuwiderhandlung gegen § 134 V.Z.G.'s vom 1. Juli 1869

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  • BVerfG, 04.07.1967 - 2 BvL 10/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof verweist auf seine Entscheidung vom 31. Januar 1962 (BGHSt 17, 101), in der die Gültigkeit des § 22 StVG inzidenter bejaht worden ist.

    Auch die allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur stimmt darin überein, daß die gebührenpflichtige Verwarnung ein - sei es zustimmungsbedürftiger, sei es auf Unterwerfung gerichteter - Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwGE 24, 8 ; BGHSt 17, 101 (104 ff.); BayObLG in …

    Sie kann deshalb in ihrer Auswirkung auf den Betroffenen jedenfalls nicht als Kriminalstrafe angesehen werden (ebenso BVerwGE 24, 8 [9]; BGHSt 17, 101 [104]; BayObLG in NJW 1961, 1270; VGH München in BayVGHE 1964, 41; OVG Rheinland-Pfalz in DÖV 1965, 527 ff. = AS 9, 348 ff.).

    § 22 Abs. 2 StVG sieht vor, daß nach Zahlung der Gebühr die Zuwiderhandlung nicht mehr als Übertretung verfolgt werden kann und schafft damit ein Verfahrenshindernis eigener Art (ebenso BGHSt 17, 101 [104]).

  • OVG Saarland, 23.02.1968 - II R 11/68

    Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Hilfspolizeibeamte; Zuständigkeit für die

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  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Im Vordergrund steht nach Auffassung des Senats, der darin mit dem Bundesgerichtshof (Beschluß vom 31. Januar 1962 - 4 StR 340/61 - [BGHSt 17, 101]) übereinstimmt, der verkehrserzieherische Zweck der Verwarnung.
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65

    Gebührenpflichtige Verwarnung wegen fehlender Funkentstörung eines Fahrzeugs -

    Im Vordergrund steht nach Auffassung des Senats, der dahin mit dem Bundesgerichtshof (Beschluß vom 31. Januar 1962 - 4 StR 340/61 - [BGHSt 17, 101]) übereinstimmt, der verkehrserzieherische Zweck der Verwarnung.
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10, 11 [BGH 10.01.1956 - StE 11/55]; 17, 101, 110) [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61].
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 354/62

    Rechtsmittel

    Die Rechtskraft des Strafbefehls (§ 410 StPO) steht jedoch dem neuen Verfahren nicht entgegen, da es nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zulässig ist, den Beschuldigten wegen desselben Sachverhalts unter einem anderen im Strafbefehl nicht berücksichtigten rechtlichen Gesichtspunkt zu verfolgen, wenn der neue rechtliche Gesichtspunkt eine höhere Strafbarkeit begründet (vgl. u.a. RGSt 56, 251, 253; 65, 291, 292; BGHSt 3, 13; 9, 10, 12 [BGH 10.01.1956 - StE 11/55]; 17, 101, 110) [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61].
  • BGH, 04.07.1967 - 1 StR 190/67

    Anforderungen an die Darlegung bei einer auf Verletzung des § 338 Nr. 3

    Unter diesen Umständen hätte das Landgericht im Hinblick auf die beschränkte Rechtskraft des Strafbefehle (vgl. BVerfGE 3, 248; BGHSt 17, 101, 110 [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61]; 18, 141) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]auch den diesem zugrunde gelegten Sachverhalt ohne Rücksicht auf seine bisherige rechtliche Beurteilung neu prüfen und aburteilen müssen (BGHSt 17, 101, 110) [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61].
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