Rechtsprechung
BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 259 Abs. 3 StGB; § 27 StGB; § 259 StGB; § 357 StPO
Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit beim Haupttäter: Absetzen bei der Hehlerei, Unterscheidung Vollendung und Versuch, natürliche Handlungseinheit); sukzessive Beihilfe; Revisionserstreckung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 249 Abs 3 StGB
Beihilfe zur versuchten Hehlerei - Wolters Kluwer
Wertung der Beihilfeleistung eines Teilnehmers nur zu konkurrenzrechtlich unselbständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat als Versuch
- rewis.io
Beihilfe zur versuchten Hehlerei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27; StGB § 259 Abs. 3
Wertung der Beihilfeleistung eines Teilnehmers nur zu konkurrenzrechtlich unselbständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat als Versuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Im Rechtssinne
Verfahrensgang
- LG Hagen, 04.04.2013 - 49 KLs 4/13
- BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Papierfundstellen
- StV 2015, 117
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die davor liegenden (gescheiterten) Absatzbemühungen des Mitangeklagten P. und deren rechtliche Bewertung der Strafkammer als vollendete Hehlerei (zur zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951) sind für die Beurteilung der Beihilfe des Angeklagten ohne Bedeutung, weil er sich an ihnen nicht beteiligt hat.c) Der Rechtsfehler führt deshalb - unabhängig davon, dass beim Haupttäter nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, NJW 2014, 951) in Ermangelung eines Absatzerfolges auch bei den übrigen Absatzbemühungen nur noch eine Verurteilung wegen versuchter Hehlerei in Betracht gekommen wäre - zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Änderung des Schuldspruchs.
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft). - BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft).
- BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03
Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; MüKoStGB/Krick, 2. Aufl., § 299 Rn. 41). - BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die vom Landgericht hierzu angestellten rechtlichen Erwägungen sind von dem Rechtsfehler, der der Schuldspruchänderung bei dem Angeklagten zugrunde liegt, nicht betroffen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, Rn. 4; Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, Rn. 17, insoweit in NStZ-RR 2013, 387 nicht abgedruckt;… Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 21;… SSW-StPO/Momsen, § 357 Rn. 22 mwN). - BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00
Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Da diese Bemühungen nicht geeignet waren, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, lag insoweit nur eine versuchte Hehlerei vor (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110; Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft). - BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76
Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Es hat deshalb die Verurteilung der Mitangeklagten P. und K. wegen (vollendeter) Hehlerei und Beihilfe zur (vollendeten) Hehlerei auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76, BGHSt 27, 45, 49;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 61. Aufl., § 259 Rn. 18) auf die Absatzbemühungen des Mitangeklagten P. vor der Kontaktaufnahme mit der verdeckten Ermittlerin und die dazu geleistete Hilfe des Angeklagten K. gestützt. - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
a) Hat ein Teilnehmer nur zu konkurrenzrechtlich unselbstständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat Beihilfe geleistet, kommt es für die Beurteilung seiner Schuld grundsätzlich nur auf die rechtliche Bewertung dieser Einzelhandlungen an (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 StR 178/12, StraFo 2012, 331, 332; RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. - BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93
Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft). - BGH, 24.10.2013 - 5 StR 371/13
Strafrahmenwahl bei der Nötigung (unbenannter besonders schwerer Fall; Anwendung …
- BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12
Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen …
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)
- BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der …
- RG, 05.03.1888 - 194/88
Nach welchen Grundsätzen ist die Teilnahme Dritter an der Verübung einzelner an …
- RG, 13.11.1900 - 3096/00
Kann Anstiftung zum Diebstahl in dem Falle angenommen werden, wo eine Reihe von …
- BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23
Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger …
Eine vollendete Steuerhehlerei in der Tatvariante der Absatzhilfe kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Absatzerfolg eingetreten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 - 1 StR 108/16 Rn. 17 ff. und vom 27. März 2014 - 4 StR 341/13 Rn.7 mwN). - BGH, 03.05.2019 - 3 StR 520/18
Keine vollendete Hehlerei bei Veräußerung eines entwendeten PKW an einen nicht …
Vollendete (gewerbsmäßige) Hehlerei scheidet damit aus, weil diese Absatzbemühungen nicht geeignet waren, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, sondern im Gegenteil dazu führten, dass der rechtmäßige Vermögenszustand wiederhergestellt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110; Beschluss vom 27. März 2014 - 4 StR 341/13, BGHR StGB § 27 Gehilfe 3 Rn. 7;… MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 108 mwN). - BGH, 18.05.2021 - 6 StR 161/21
Vollendete gewerbsmäßige Hehlerei; Erhalt von Diebesgut zur freien Verwendung
Denn nach den Feststellungen hat der Angeklagte das Diebesgut nicht lediglich für die Vortäter abgesetzt (vgl. zum fehlenden Absatzerfolg: BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 4 StR 341/13, wistra 2014, 309 Rn. 10), sondern sich verschafft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).