Rechtsprechung
BGH, 19.01.2005 - 4 StR 343/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73a StGB; § 73c StGB; § 51 Abs. 3 StGB
Wertersatzverfall (keine betragsmäßige Anrechnung von im Ausland endgültig eingezogenen Vermögenswerte; Berücksichtigung in der Härtefallprüfung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer betragsmäßigen Anrechnung der nach den tatrichterlichen Feststellungen in der Schweiz endgültig eingezogenen Vermögenswerte des Angeklagten auf einenVerfallbetrag ; Berücksichtigung einer durch Maßnahmen der Schweizer Behörden erlittenen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 3 § 73c § 74 Abs. 1
Keine Berücksichtigung eines in der Schweiz angeordneten Verfalls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Doppelter Verfall? - Zur Frage mehrfacher Vermögensabschöpfung bei Straftaten mit Auslandbezug (Markus Rübenstahl / Dr. Hellen Schilling; HRRS 12/2008, S. 492 ff.)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 455
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Maßgebend für die Ermessensentscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB ist neben der Gesamthöhe des Erlangten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere der Grund, aus welchem das Erlangte bzw. dessen Wert sich nicht mehr im Vermögen des Angeklagten befindet (vgl. BGH NStZ 2005, 455; NStZ-RR 2005, 104, 105;… Joecks in Müko-StGB § 73 c Rn. 20 f.;… W. Schmidt in LK aaO § 73 c Rn. 12).