Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.05.1968

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,216
BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1965 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1965,216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 246
  • NJW 1965, 1924
  • MDR 1965, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 511/57
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Wie der Senat in BGHSt 11, 94, 100 entschieden hat, stehen Angaben, die ein Zeuge einem Sachverständigen bei der Untersuchung macht, in gewissem Sinne Aussagen vor dem Gericht gleich.
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Diese Tür ist ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes (BGHSt 7, 37; 18, 363).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Allerdings muß der Zeuge über sein Recht, auch die Untersuchung abzulehnen, besonders belehrt werden (BGHSt 12, 235, 242; 13, 394).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Diese Tür ist ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes (BGHSt 7, 37; 18, 363).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, ein Beweisantrag sei zu Unrecht abgelehnt, daß der Beschwerdeführer den Inhalt seines Antrages (Beweistatsache und Beweismittel) und des Ablehnungsbeschlusses mitteilt und die Tatsachen bezeichnet, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben sollen (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Allerdings muß der Zeuge über sein Recht, auch die Untersuchung abzulehnen, besonders belehrt werden (BGHSt 12, 235, 242; 13, 394).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um

    Auszug aus BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wäre nur verletzt, wenn das Schwurgericht an der Schuld des Angeklagten gezweifelt, ihn aber trotzdem verurteilt hätte (RGSt 52, 319).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).

    Schon in der die zitierte Rechtsprechung begründenden Entscheidung BGHSt 20, 246 wurde anerkannt, dass dem Wortlaut des § 307 Nr. 2 StGB aF eher eine Auslegung entsprochen hätte, wonach die Tötung, die unmittelbar durch die schwere Brandstiftung verwirklicht werden soll, nicht als ein von dieser abgrenzbarer Mord anzusehen ist, den der Täter unter Ausnutzung der Brandlegung zu begehen beabsichtigt (die anderen in § 307 Nr. 2 StGB aF genannten Verbrechen konnten ohnehin nicht allein durch die reine Brandstiftung verwirklicht werden).

    Bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung hätte dies zur Folge gehabt, dass nach früherem Recht bei einem Mordversuch in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung nur ein Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren Zuchthaus zur Verfügung gestanden hätte, während die Brandstiftung in der Absicht, unter ihrer Begünstigung mit anderen Mitteln einen Mord zu begehen, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslangem Zuchthaus (so die Strafandrohung des § 307 StGB aF vor dessen Änderung durch das 1. StrRG vom 25. Juni 1969, BGBl I 645 ff.) zu bestrafen gewesen wäre und dies selbst dann, wenn das Tötungsdelikt nicht einmal zum Versuch gediehen war (BGHSt 20, 246, 247).

  • BGH, 08.02.2011 - 5 StR 501/10

    Begründung der Verfahrensrüge; Protokollverlesung; Vernehmung eines Zeugen

    Diese Vorgaben verbieten es indes nicht, die Zeugenvernehmung im Interesse des Zeugen, aber auch einer zügigen Verfahrensführung angemessen zu strukturieren, namentlich komplexen Verfahrensstoff in einzelne Abschnitte zu gliedern (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1965 - 4 StR 343/65, bei Dallinger MDR 1966, 25; E. Schmidt, Lehrkommentar zur Strafprozessordung und zum Gerichtsverfassungsgesetz Teil II, § 69 Rn. 4; zur Strukturierung der Sachvernehmung des Angeklagten vgl. KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 243 Rn. 39).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Sie hat demnach üblicherweise die Funktion einer bloßen, ohne besonderen Aufwand zu entfernenden "Verkleidung" (vgl. dazu BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4) und ist für sich gesehen nicht zu den Teilen zu zählen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Hauses - wie etwa Tür- und Fensterrahmen (BGHSt 20, 246; BGH NStZ 1981, 220; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 3) - wesentlich sind.
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen

    Zwar führt das Landgericht zutreffend aus, daß der Beschuldigte in objektiver Hinsicht den Tatbestand der schweren Brandstiftung verwirklicht habe (vgl. BGHSt 20, 246, 247; BGH NStZ 1981, 220).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 21/94

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht die Tat zur Begehung eines Mordes

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß § 307 Nr. 2 StGB auch dann eingreift, wenn der Brand selbst Tötungsmittel ist (BGHSt 20, 246).
  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind von der Rechtsprechung eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365 f; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77) oder eine Zimmerwand (vgl. BGH NStZ 1981, 220, 221) angesehen worden.
  • BGH, 19.03.1981 - 4 StR 64/81

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 306 Nr. 2

    Auf keinen Fall handelte es sich jedoch insoweit um einen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes wesentlichen Bestandteil wie eine Flurtreppe (BGH, Urteil vom 5. März 1978 - 5 StR 31/78), eine Wohnungstür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247), Zimmerfußboden oder Fensterrahmen (BGHSt 18, 363, 365; Beschluß vom 2. Juni 1977 - 1 StR 231/77).
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

    Als wesentlicher Teil eines Gebäudes sind z.B. die Flurtreppe (BGH, Beschl. vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78), die Tür- und Fensterrahmen (BGHSt 20, 246; BGH NStZ 1981, 220), die Wohnungstür (BGHSt 7, 37) und der Holzfußboden (OLG Hamburg NJW 1953, 117 [OLG Hamburg 04.06.1952 - Ss 58/52]) angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal (BGHSt 16, 109), Schränke (BGH, Beschl. vom 27. März 1981 - 2 StR 94/81) oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1981, 220).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Wird wie hier Brennspiritus als Brandbeschleuniger unmittelbar "an" einer Zimmertür in einer solchen Menge verwendet, daß es zu einer Verpuffung kommt und die Flammen anschließend 30 bis 50 cm hoch schlagen, liegt es nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet und dies billigend in Kauf nimmt, daß wesentliche Teile des Gebäudes, nämlich zumindest die Zimmertür (vgl. BGHSt 20, 246, 147; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 3), in Brand gesetzt werden.
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Diese Eigenschaft wäre wie bei Wohnungstüren (BGHSt 7, 37, 38 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 174/54]; 18, 363, 365 [BGH 22.05.1963 - 2 StR 133/63]/366; 20, 246, 247) Jedenfalls bei dem Türstock einer Lokaleingangstüre zu bejahen (vgl. auch BGHSt 16, 109, 110 [BGH 13.06.1961 - 1 StR 196/61]/111 sowie BGH NStZ 1981, 220/221; 1982, 201).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

  • BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88

    Fragliche Vollendung einer Brandstiftung - Verlust des Realitätskontakts durch

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 18/82

    Voraussetzungen für das Inbrandsetzen und der Begriff der wesentlichen

  • LG Limburg, 02.02.2011 - 2 KLs 2 Js 52277/10
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 18/72

    Rettendes Eingreifen in einen Brand als Entdeckung - Tätige Reue bei vollendetem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,831
BGH, 29.05.1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1968 - 4 StR 343/65 (https://dejure.org/1968,831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Verteidigers im Revisionsrechtszug - Bewilligung einer Pauschvergütung - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 166
  • NJW 1968, 1684
  • MDR 1968, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Beantragt der Verteidiger, der dem Angeklagten im ersten Rechtszuge und für die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (§ 350 Abs. 3 StPO) bestellt worden ist, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGebO, so entscheidet der Bundesgerichtshof nur über die Pauschvergütung für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionsverhandlung (abweichend von BGHSt 22, 166).

    Ein solches Verfahren hatte der 4. Strafsenat in BGHSt 22, 166 im Hinblick auf die §§ 97, 86 Abs. 1 Nr. 1 BRAGebO für rechtlich bedenklich, aus praktischen Gründen für untunlich gehalten.

    Die Entscheidung BGHSt 22, 166 ist indessen, wie ihre Gründe erweisen, vor allem auf praktische Belange abgestellt.

  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 424/75

    Antrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers auf Festsetzung einer

    Es stützt sich hierbei auf die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - 4 StR 343/65.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht