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   BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70   

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https://dejure.org/1970,1427
BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70 (https://dejure.org/1970,1427)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1970 - 4 StR 349/70 (https://dejure.org/1970,1427)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1970 - 4 StR 349/70 (https://dejure.org/1970,1427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch In-den-Weg-Stellen und zur Erziehung anderer Verkehrsteilnehmer - fehlerhafte Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fluchtgefahr - Vorläufige Festnahme - Blutalkoholkonzentration - BAK - Zwangsmittel - Putativnotwehr - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verteidigung - Verteidigungsabsicht - Fahren unter Alkoholeinfluß - Fahrerflucht - Unfallflucht - Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 53, 240; StPO § 127

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Das vorläufige Festnahmerecht kann daher nicht dazu führen, die einzelnen Staatsbürger zu Staatsorganen zu machen, die im Wege des Handelns für den Staat die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten und die Befolgung der Gesetze mit Gewalt erzwingen (vgl. BGHSt 5, 245, 247).

    Eine Verteidigung der öffentlichen Ordnung durch die drei Zeugen im Wege der Staatsnothilfe war nicht zulässig (BGHSt 5, 245, 247).

    Es liegt nahe, dass ihm ein Ausweichen vor dem Angriff zuzumuten war, ohne dass er seiner Ehre etwas vergab oder sonst in seinen Belangen verletzt wurde (vgl. BGHSt 5, 245, 248), zumal da er ohne Fahrerlaubnis fuhr, seinen Wagen also überhaupt nicht benutzen durfte.

    Handelt der Täter auch zu seiner Verteidigung und war die Verteidigungsabsicht nicht mit Sicherheit von ganz nebensächlicher Bedeutung, so ist Notwehr, hier Putativnotwehr gegeben (BGHSt 3, 194, 196; 5, 245, 247; 5 StR 646/59 vom 1. März 1960; RGSt 54, 196, 199; 60, 261, 262).

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    In BGHSt 22, 365 sind die Voraussetzungen des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch in einem Fall bejaht worden, in dem der Täter mit Vollgas auf den Bürgersteig fuhr, um gegenüber einer Gruppe von Fußgängern einen Durchbruchsversuch zu machen.

    Dabei handelte es sich jeweils um eine grobe Einwirkung eines Verkehrsteilnehmers in den Verkehrsablauf (BGHSt 22, 365, 366).

    Wie der Senat zudem zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgeführt hat, muss der "ähnliche, ebenso gefährliche Eingriff" an den Begehungsformen der Nummern 1 und 2 dieser Bestimmung ausgerichtet, insbesondere von ebensolcher, also erheblicher Gefährlichkeit sein (BGHSt 22, 365, 367).

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    aa) Für die Nötigung kommt es darauf an, ob das Verhältnis des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu missbilligen ist und die Anwendung der Gewalt über das billigenswerte Maß hinaus geht, sozial unerträglich ist (BGHSt 18, 389, 391 m. Nachw.).

    Allerdings besteht erneut Anlass zu dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht dem Belieben eines jeden überlassen sein darf, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet (BGHSt 18, 389, 393).

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Handelt der Täter auch zu seiner Verteidigung und war die Verteidigungsabsicht nicht mit Sicherheit von ganz nebensächlicher Bedeutung, so ist Notwehr, hier Putativnotwehr gegeben (BGHSt 3, 194, 196; 5, 245, 247; 5 StR 646/59 vom 1. März 1960; RGSt 54, 196, 199; 60, 261, 262).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Auf die Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden (BGHSt 1, 39; 11, 213).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Auf die Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden (BGHSt 1, 39; 11, 213).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass es als ein "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs anzusehen ist, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges, der sich seiner Festnahme entziehen will, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6 und 67; 23, 4; VRS 36, 267; 39, 187).
  • BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62

    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    bb) Auch wenn danach nur eine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Angeklagten im Straßenverkehr durch eine vorsätzliche Behinderung vorliegen sollte, kommt dagegen unter Umständen Notwehr in Betracht (vgl. u.a. BayObLGSt 1953, 145, 147; 1963, 17, 20).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, dass es als ein "ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs anzusehen ist, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges, der sich seiner Festnahme entziehen will, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen (BGHSt 22, 6 und 67; 23, 4; VRS 36, 267; 39, 187).
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70
    Handelt der Täter auch zu seiner Verteidigung und war die Verteidigungsabsicht nicht mit Sicherheit von ganz nebensächlicher Bedeutung, so ist Notwehr, hier Putativnotwehr gegeben (BGHSt 3, 194, 196; 5, 245, 247; 5 StR 646/59 vom 1. März 1960; RGSt 54, 196, 199; 60, 261, 262).
  • RG, 19.12.1919 - IV 708/19

    Kann Notwehr oder vermeintliche Notwehr vorliegen, wenn der Täter nicht nur zu

  • RG, 08.02.1937 - 5 D 826/36

    1. Zum Begriffe des Bandenschmuggels. 2. Wann sind bei der Steuerhehlerei die

  • RG, 01.06.1926 - I 291/26

    Wird Notwehr oder Putativ-Notwehr durch die bereits bestehende Tötungsabsicht

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer ganz langsam auf einen Fußgänger zufährt, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Langsames Zufahren auf einen Fußgänger, der ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann, erfüllt den Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 daher noch nicht (BGHSt 26, 176, 178; BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438), selbst dann nicht, wenn ein Kraftfahrer einen Fußgänger, der in seinem Fahrweg stand und der sich auf die Motorhaube geworfen hat, in langsamer Fahrt eine kurze Strecke mitnimmt (BGHSt 26, 51) oder wenn ein Taxifahrer einen lästigen Fahrgast durch langsames ruckweises Hin- und Zurückfahren abzuschütteln sucht (BGH VRS 45, 185; vgl. auch Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 315 b Rdn. 23).
  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 384/71

    Fahrlässiger gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs -

    Diese engere Fassung nötigt zwar zu einer einschränkenden Auslegung der Nr. 4 des Abs. 1 der Bestimmung (vgl. Amtliche Begründung des Regierungsentwurfes BT-Drucks. IV/651 S. 22), da der "ähnliche, ebenso gefährliche Eingriff" mehr als bisher an den anderen Begehungsformen des § 315 Abs. 1 StGB ausgerichtet und von ebensolcher, also erheblicher Gefährlichkeit sein muß (vgl. BGHSt 22, 365, 367 [BGH 02.04.1969 - 4 StR 102/69]; BGH VRS 40, 104, 105 zu § 315 b StGB).
  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 996/04

    Haftung bei Körperverletzung: Herausforderung eines anderen durch vorwerfbares

    § 127 Abs. 1 StPO dient nicht dazu, die einzelnen Bürger zu Staatsorganen zu machen, die im Wege des Handelns für den Staat die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und die Befolgung der Gesetze mit Gewalt erzwingen (BGH Urt. vom 5. November 1970 - 4 StR 349/70).

    Darüber hinaus ist es nicht dem Belieben eines Jeden überlassen, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet (BGH Urt. vom 5. November 1970 - 4 StR 349/70).

  • OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98

    Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB),

    Ein Fahrzeugführer erfüllt im fließenden Verkehr in besonderen Fällen das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" i.S.d. § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig als Mittel der Gefährdung oder Verletzung eines Menschen einsetzt (BGH, NZV 1998, 36 m.w.N.; BGH, NJW 1983, 1624 m.w.N.; BGH, VRS 40, 104, 105 m.w.N.).

    Der "ähnliche, ebenso gefährliche Eingriff" muss nämlich an der Begehungsform der Nr. 1 und 2 des § 315 b Abs. 1 StGB ausgerichtet, insbesondere von ebensolcher, also erheblicher Gefährlichkeit sein (BGH, VRS 40, 104, 105 m.w.N.).

    Allein dem Umstand, dass der Fußgänger durch das Kraftfahrzeug tatsächlich berührt wird, kommt dabei keine maßgebliche Bedeutung für die Beurteilung der Erheblichkeit des Eingriffs in den Straßenverkehr zu (vgl. BGH, VRS 40, 104, 105; VRS 44, 437, 438).

  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Es ist in der Rechtsprechung seit Längerem anerkannt, daß ein Fußgänger, der sich - wie hier - einem Kraftfahrzeug hindernd in den Weg stellt, Gewalt anwendet ( BGH 3 StR 498/53 v. 4.2.1954 , zitiert bei Pfeiffer-Maul-Schulte, Kommentar zum StGB, § 240 Anm. 1; BGH VRS 40/104, 107 [KG Berlin 30.09.2002 - 12 U 52/01]; OLG Düsseldorf VM 1969/94, 95; BayObLG …
  • OLG Hamm, 28.02.1980 - 4 Ss 445/80

    Zur Nötigung, wenn ein Fußgänger einen PKW-Fahrer daran hindert, eine Parklücke

    Das Amtsgericht hat zwar zu Recht in dem Verhalten des Angeklagten, soweit dieser den Zeugen V. daran hinderte, die Parklücke zu besetzen, eine Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB erblickt (BGH NJW 1969, 1770 und VRS 40, 104ff; Leipz Komm, StGB, 9. Aufl, § 240 Rz 16ff; Schönke/Schroeder StGB, 20. Aufl, Vorbem zu §§ 234ff, Rz 6ff; OLG Köln, NJW 1979, 2056 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73

    Umfang des Selbsthilferechts

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  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 585/71

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Richtig ist insoweit der Ausgangspunkt, daß der "ähnliche, ebenso gefährliche Eingriff" des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB an den Begehungsformen der Nr. 1 und 2 ausgerichtet, insbesondere von ebensolcher, also erheblicher Gefährlichkeit sein muß (BGH VRS 40, 104, 105).

    Ein solcher Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs erfüllt den objektiven Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGHSt 22, 6; 23, 4 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]- Zufahren auf einen Polizeibeamten, um den Weg frei zu bekommen - 21, 301 - verkehrshinderliches absichtliches Wegabschneiden - siehe auch den hier nicht einschlägigen Sonderfall BGH VRS 40, 104).

  • OLG Frankfurt, 28.08.1995 - 3 Ss 116/95
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 78/93

    Schmerzensgeld bei Körperverletzung im Zusammenhang mit vorläufiger Festnahme

  • BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
  • BGH, 01.06.1978 - 4 StR 241/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche

  • BGH, 03.10.1974 - 4 StR 427/74

    Voraussetzungen für einen Schuldspruch - Der Begriff des zu schnellen Fahrens -

  • BGH, 05.06.1973 - 4 StR 222/73

    Bewusste Zweckentfremdung eines Fahrzeugs durch den Angeklagten hinsichtlich der

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