Rechtsprechung
BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 315c StGB; § 222 StGB; § 261 StPO
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Tötung (Beweiswürdigung: Ausschluss einer Suizidabsicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung: Nichtaufklärbarkeit des Geratens auf die Gegenfahrbahn wegen Alkoholisierung oder wegen Suizidabsicht - verkehrslexikon.de
Straßenverkehrsgefährdung / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- IWW
- Wolters Kluwer
Annahme eines alkoholbedingten Fahrfehlers bei Ausschluss einer Suizidabsicht
- blutalkohol , S. 127
- rewis.io
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung: Nichtaufklärbarkeit des Geratens auf die Gegenfahrbahn wegen Alkoholisierung oder wegen Suizidabsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69; StGB § 69a
Annahme eines alkoholbedingten Fahrfehlers bei Ausschluss einer Suizidabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Mit 2,27 Promille in den Gegenverkehr gerast: Verurteilung wegen fahrlässiger KV aufgehoben...
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit: Alkoholbedingter Fahrfehler muss eindeutig feststehen
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.05.2013 - 1 Ks 9/12
- BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 87
- NZV 2014, 185
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine …
Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13
Sofern in der neuen Hauptverhandlung der zur Kollision führende Geschehensverlauf nicht eindeutig zu klären ist, wird eine Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 56 f.; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460) zu prüfen sein. - BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13
Sofern in der neuen Hauptverhandlung der zur Kollision führende Geschehensverlauf nicht eindeutig zu klären ist, wird eine Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 56 f.; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460) zu prüfen sein.
- BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19
Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten …
Darüber hinaus hat das Landgericht keine Feststellungen zu der im Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB geforderten Kausalität zwischen der Fahrunsicherheit und der konkreten Gefahr ("dadurch') getroffen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13, Blutalkohol 51 (2014), 113; vom 19. November 2013 - 4 StR 352/13, NZV 2014, 185; vom 17. August 2016 - 4 StR 317/16).