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   BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97   

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https://dejure.org/1997,8137
BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97 (https://dejure.org/1997,8137)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1997 - 4 StR 353/97 (https://dejure.org/1997,8137)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97 (https://dejure.org/1997,8137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Geschädigten unter Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrags der Staatsanaltschaft - Würdigung von Zeugenaussagen als Aufgabe des Tatrichters - Gebotenheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97
    Ein Verfahrenshindernis besteht entgegen der Auffassung der Revision nicht, weil die aufgezeigten Fehler der Anklageschrift aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. Juli 1997 angeführten Gründen nicht die Umgrenzungsfunktion der Anklage, sondern lediglich ihre Informationsaufgabe betreffen und deshalb nicht zur Unwirksamkeit der Anklage führen (vgl. BGHSt 40, 44, 45 und 390, 392 f. jeweils m.N.).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97
    Geboten ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen aber dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und Sachkunde 6).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Denn hinsichtlich des Alters des Kindes genügt bei § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB - ebenso wie bei § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 4 StR 522/10; vom 16. April 2008 - 5 StR 589/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, bei Miebach, NStZ 1998, 131 Nr. 12) - bedingter Vorsatz (vgl. Perron/Eisele aaO § 176 Rn. 18; Hörnle aaO Rn. 108).
  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 155/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Anforderungen an den subjektiven Tatbestand)

    Der innere Tatbestand des § 176 Abs. 1 StGB ist erfüllt, wenn der Täter in Bezug auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale zumindest bedingten Vorsatz hat (BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage hätte es näherer Feststellungen dazu bedurft, ob der Angeklagte das Alter der Zeugin kannte oder ob die Zeugin zur Tatzeit - auch vom Angeklagten erkannt - nach ihrem Erscheinungsbild und ihrem Verhalten wie ein noch nicht 14 Jahre altes Kind wirkte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393; Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97, Rn. 5).

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Geboten ist die Hinzuziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen aber dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und Sachkunde 6; Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97).
  • LG Essen, 24.03.2021 - 65 KLs 44/20

    Sexueller Missbrauch

    Fehlen gesicherte Indizien zur Kenntnis des Angeklagten von dem Alter der Tatopfer, sind insoweit unter anderem die Statur, das äußere Erscheinungsbild und das Verhalten der Minderjährigen zur Tatzeit heranzuziehen (vgl. BGH, Beschlus. vom 12.08.1997 - 4 StR 353/97, BeckRS 1997, 31121232).
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