Rechtsprechung
BGH, 09.02.2010 - 4 StR 355/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Strafverfahren: Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung bei Berücksichtigung der Bekundungen einer nicht vernommenen Zeugin - Wolters Kluwer
Vorliegen einer lückenhaften Beweiswürdigung bei einem Abstellen auf den Inhalt einer polizeilichen Aussage ohne Vernehmung des entsprechenden Zeugen in der Hauptverhandlung
- rewis.io
Strafverfahren: Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung bei Berücksichtigung der Bekundungen einer nicht vernommenen Zeugin
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung bei Berücksichtigung der Bekundungen einer nicht vernommenen Zeugin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Vorliegen einer lückenhaften Beweiswürdigung bei einem Abstellen auf den Inhalt einer polizeilichen Aussage ohne Vernehmung des entsprechenden Zeugen in der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Der Zeuge muss auch vernommen worden sein
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Will das Gericht eine Verurteilung auf eine Zeugenaussage stützen, so muss der Zeuge grudnsätzlich auch durch das Gericht vernommen worden sein.
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 21.04.2009 - 3 KLs 33/08
- BGH, 09.02.2010 - 4 StR 355/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 409
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12
Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein …
Denn ungeachtet dessen, dass sich dafür kein Anhalt findet (s. auch § 252 StPO), hat sich die Kammer ausdrücklich auf die Aussage des Sohnes gestützt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 355/09, NStZ 2010, 409; Beschluss vom 7. Mai 2012 - 5 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 257). - BGH, 07.05.2012 - 5 StR 210/12
Verurteilung auf Grund von Bekundungen eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung …
Dies entgegen dem Urteilsinhalt festzustellen, sieht sich der Senat indes außerstande (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 355/09, NStZ 2010, 409).