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   BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16   

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https://dejure.org/2017,22167
BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16 (https://dejure.org/2017,22167)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2017 - 4 StR 355/16 (https://dejure.org/2017,22167)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 4 StR 355/16 (https://dejure.org/2017,22167)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 337 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Inhaltliche Anforderungen bei einer Rüge eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Gerichtliche Beweiserhebung von Amts wegen

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Inhaltliche Anforderungen bei einer Rüge eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Inhaltliche Anforderungen bei einer Rüge eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Gerichtliche Beweiserhebung von Amts wegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Gerichtliche Beweiserhebung von Amts wegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 801
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16
    Diese Umstände sind von dem Revisionsführer in ausreichender Form darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, StV 1998, 635).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16
    Das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung wecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, könnte die Rüge schon deswegen keinen Erfolg haben, weil sich das Gericht zu weiterer Sachaufklärung nicht gedrängt sehen musste (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.06.2017 - 4 StR 355/16 [bei juris] m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1630/16 = NStZ-RR 2017, 93).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Denn das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung wecken müssen (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 4 StR 355/16 -, juris und m.w.N.).
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