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   BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98   

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https://dejure.org/1998,5184
BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98 (https://dejure.org/1998,5184)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 4 StR 357/98 (https://dejure.org/1998,5184)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 4 StR 357/98 (https://dejure.org/1998,5184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 72
  • StV 1999, 251
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98
    Zwischen Mißhandlung eines Schutzbefohlenen durch Quälen und schwerer Körperverletzung besteht Tateinheit (Aufgabe von BGH GA 1975, 85; im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98).

    Wie der Senat im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 39, 100 mit Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zum Verhältnis von mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffender Körperverletzung entschieden hat, gebietet die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs (BGHSt - GSSt - aaO S. 108) die Annahme von Tateinheit statt Gesetzeseinheit, wenn andernfalls der Schuldspruch den Unrechtsgehalt einer Handlung, die mehrere Straftatbestände erfüllt, nicht erschöpfend zum Ausdruck bringt.

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98
    Wie der Senat im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 39, 100 mit Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zum Verhältnis von mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffender Körperverletzung entschieden hat, gebietet die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs (BGHSt - GSSt - aaO S. 108) die Annahme von Tateinheit statt Gesetzeseinheit, wenn andernfalls der Schuldspruch den Unrechtsgehalt einer Handlung, die mehrere Straftatbestände erfüllt, nicht erschöpfend zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98
    Mit dieser Begründung hat der Senat schon in der Entscheidung BGHSt 41, 113 bei Zusammentreffen von Quälen eines Schutzbefohlenen im Sinne von § 223 b StGB (a.F.) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F.) Tateinheit bejaht, weil der über die Körperverletzung (§ 223 StGB) "hinausgehende zusätzliche Unrechtsgehalt der Mißhandlung Schutzbefohlener, der sich zum einen aus der abhängigen Stellung des Opfers gegenüber dem Täter ergibt, zum anderen - bei den Tatbestandsmerkmalen des Quälens und der rohen Mißhandlung - aus der das Opfer besonders belastenden Form der Körperverletzung", vom Tatbestand des § 226 StGB (a.F.) nicht erfaßt werde (BGHSt aaO S. 116).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Dagegen besteht mit der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB Tateinheit, da die Verursachung der konkreten Lebensgefahr einerseits und des Verfalls in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung andererseits einen unterschiedlichen Unrechtsgehalt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 357/98, BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 4).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

    Anders als der Grundtatbestand des § 223 Abs. 1 StGB wird die Qualifikation nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auch nicht durch die Misshandlungs-Variante des § 225 Abs. 1 verdrängt (BGH NJW 1999, 72; Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 16; § 225 Rdn. 21).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Die Qualifikation des § 224 StGB steht mit § 225 in Tateinheit (BGH NJW 1999, 72; Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 16).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

    Die Änderung der Rechtsprechung zur Konkurrenz von versuchtem Totschlag und (vollendeter) Körperverletzung (BGH NJW 1999, 69 ff.) bzw. von Mißhandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung (BGH NJW 1999, 72) gibt keine Veranlassung zu einer Neubewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge.
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof schon in der Entscheidung vom 30. März 1995 (4 StR 768/94, BGHSt 41, 113) bei Zusammentreffen von Quälen eines Schutzbefohlenen im Sinne von § 223b StGB (a.F.) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F.) Tateinheit bejaht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 357/98, BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 4, für das Verhältnis von Misshandlung eines Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung).
  • KG, 25.06.2012 - 121 Ss 106/12

    Gesetzeskonkurrenz

    Voraussetzung ist das Vorliegen eines vom Tatbestand des anderen Delikts nicht erfassten (zusätzlichen) Unrechtsgehalts, beispielsweise wenn eine das Opfer besonders belastende Form der Körperverletzung gegeben ist, die von § 225 StGB nicht umfasst wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 357/98 - = NJW 1999, 72), insbesondere bei gleichzeitiger Verwirklichung des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB und (lediglich) des (Grund-)Tatbestands des § 225 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - und vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06 - = NStZ 2007, 720), weil die Tatbestandsalternativen des § 225 Abs. 1 StGB eine gefährliche Körperverletzung nicht voraussetzen.
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