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   BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02   

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https://dejure.org/2002,4197
BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02 (https://dejure.org/2002,4197)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 4 StR 360/02 (https://dejure.org/2002,4197)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 4 StR 360/02 (https://dejure.org/2002,4197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Ziel der Revision - Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschuldenszurechnung

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Zurechnung des Anwaltsverschuldens beim Nebenkläger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99

    Anfechtungsrecht der Nebenklage; Gesetzesverletzung

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
    Damit entspricht die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5 und 10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 547/92, 7. Januar 1993 - 4 StR 610/92 und 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
    Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt schon deshalb der Erfolg versagt, weil die Nebenkläger sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen müssen (BGHSt 30, 309; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 44 Rdn. 19).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
    Damit entspricht die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5 und 10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 547/92, 7. Januar 1993 - 4 StR 610/92 und 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
    Damit entspricht die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5 und 10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 547/92, 7. Januar 1993 - 4 StR 610/92 und 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Revision des Nebenklägers anerkannt, dass ein auf vollständige Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichteter Revisionsantrag nicht ohne Weiteres den gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen genügt (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 1 StR 247/98, bei Kusch NStZ-RR 1999, 33, 39; vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 257, 266 f.; vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02, StraFo 2003, 15; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 StR 493/03, bei Becker NStZ-RR 2005, 257, 262).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 534/05

    Unbegründeter Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Verschulden seines Vertreters muss sich der Nebenkläger jedoch zurechnen lassen; der Fall liegt insoweit anders als beim Verschulden eines Verteidigers (Senat, Beschluss vom 13. August 2002 - 4 StR 263/02; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02; BGHSt 30, 309 f.; BGHR StPO § 44 Verschulden 6).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 381/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Erhebung einer unausgeführten Sachrüge genügt hierfür grundsätzlich nicht (st. Rspr.: vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 454/15, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16, juris Rn. 2; vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02, StraFo 2003, 15; jew. mwN; ebenso KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 400 Rn. 3; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 400 Rn. 6).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 429/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Die Erhebung der allgemeinen Sachrüge genügt nicht den genannten Anforderungen (vgl. BGH Beschl. vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02 - und vom 1 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08).
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