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   BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96   

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https://dejure.org/1996,3565
BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96 (https://dejure.org/1996,3565)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1996 - 4 StR 360/96 (https://dejure.org/1996,3565)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1996 - 4 StR 360/96 (https://dejure.org/1996,3565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96
    Dabei ist es hinsichtlich des Nachtrunks fehlerhaft von einem nur 10 %igen Resorptionsdefizit ausgegangen, anstatt hierfür - wie es aufgrund des Zweifelssatzes geboten ist - 30 % anzusetzen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10); dadurch wird der für den Nachtrunk ermittelte Wert, der von dem rechnerischen Höchstwert abzuziehen ist, geringer und die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration höher.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96
    Es hat aber nicht, wie es geboten war, alle Umstände berücksichtigt, die den Tötungsvorsatz infrage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96
    Der Revisionsbegründungsschrift des Verteidigers läßt sich eine zweifelsfreie Beschränkung des zunächst ohne Einschränkung eingelegten Rechtsmittels auf den Strafausspruch (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Beschränkung 2) nicht entnehmen; denn einleitend wird darin als Ziel des Rechtsmittels "eine Verminderung des unangemessen hohen Schuldausspruches" angegeben.
  • BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Im Zweifel ist indes von einer umfassenden Anfechtung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 1996 - 4 StR 360/96, NStZ-RR 1997, 35; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rdn. 3).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Die Strafkammer hat es insbesondere verabsäumt, die schon für sich wenig lebensnahe Vorstellung, der Täter handele während eines einheitlichen Tatgeschehens teilweise mit Verletzungs- und teilweise mit Tötungsvorsatz (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 47), mit dem zur verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führenden Affekt des Angeklagten in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs-

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Täter vom Versuch eines Tötungsdelikts auch nach Scheitern seines Versuchs, das Opfer durch Verwendung des zunächst eingesetzten Tatmittels zu töten, strafbefreiend zurücktreten, wenn er die Möglichkeit der Fortsetzung des Tötungsversuchs mit anderen Mitteln erkannt, sich aber gleichwohl dazu entschlossen hat, sein Opfer nur noch körperlich zu verletzen (BGHSt 34, 53, 58; vgl. zum Wechsel von Tötungs- und Verletzungsvorsatz im übrigen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 47).
  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17

    Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den

    Sind schließlich Zweifel an einer Revisionsbeschränkung anhand des Wortlauts der Begründung nicht zu beheben, ist im Allgemeinen eine unbeschränkte Revision anzunehmen (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2016 - Az.: 2 Rev 1/16; BGH NStZ-RR 1997, 35; KK-StPO-Gericke, § 344 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 2 Rev 65/19

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die

    Erst wenn unter Ausschöpfung der Auslegungsmöglichkeiten gleichwohl Zweifel am Umfang des Revisionsangriffs bestehen, ist eine unbeschränkte Revision anzunehmen (Senatsbeschluss vom 19. Mai 2016; Az.: 2 Rev 1/16; BGH, NStZ-RR 1997, 35; KK-Gericke § 344 Rn. 3).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19

    Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren

    Eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch lässt sich der Revisionsbegründung nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 1996 - 4 StR 360/96, NStZ-RR 1997, 35).
  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 463/96

    Verwerfung der Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

    Es gefährdet den Bestand des Urteils nicht, daß das Landgericht hinsichtlich des Nachtrunks beider Angeklagter ein 10-prozentiges Resorptionsdefizit anstelle eines solchen von 30 Prozent angesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; Senatsbeschluß vom 5. September 1996 - 4 StR 360/96).
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