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   BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98   

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https://dejure.org/1998,9927
BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98 (https://dejure.org/1998,9927)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - 4 StR 364/98 (https://dejure.org/1998,9927)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 4 StR 364/98 (https://dejure.org/1998,9927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der gestörten Gesamtentwicklung eines misshandelten und vergewaltigten Kindes bei der Bildung einer Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 176

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1997 - 4 StR 596/97

    Abstrakte Gefahr einer psychischen Schädigung des Tatopfers als Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98
    "Soweit die Kammer bei der konkreten Strafbemessung die Erwägungen der Störung des Vertrauens in die Erwachsenenwelt und des Einflusses der Taten auf die sexuelle Entwicklung der Geschädigten (UA S. 36) herangezogen hat, hat sie gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (BGH Beschl. vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 596/97).
  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98
    Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes ist bereits geschütztes Rechtsgut der Strafvorschrift des § 176 StGB (Tröndle StGB 48. Aufl. § 176 Rdnr. 1), dessen Verletzung nicht eigens strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3).
  • BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98
    Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes ist bereits geschütztes Rechtsgut der Strafvorschrift des § 176 StGB (Tröndle StGB 48. Aufl. § 176 Rdnr. 1), dessen Verletzung nicht eigens strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01

    Zulässige Strafschärfung bei Sexualstraftaten bei Isolation des Opfers;

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur "Beeinflussung der Entwicklung des jungen Menschen im seelischen Bereich" (BGH StV 1998, 656 und 657; Beschl. vom 30. Juli 1998 - 4 StR 364/98) betreffen das geschützte Rechtsgut und sind deshalb nicht einschlägig.
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