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   BGH, 22.12.1961 - 4 StR 365/61   

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https://dejure.org/1961,1809
BGH, 22.12.1961 - 4 StR 365/61 (https://dejure.org/1961,1809)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1961 - 4 StR 365/61 (https://dejure.org/1961,1809)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 365/61 (https://dejure.org/1961,1809)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - 4 StR 365/61
    Was den Vorwurf zu schnellen Fahrens angeht, so wird zu beachten sein, was die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes in dem Beschluß vom 1. Juli 1961 unter 3 (NJW 1961, 1588 Nr. 25 = DAR 1961, 260, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt) über die die Sichtweite des Kraftfahrers bestimmenden Umstände ausgeführt haben.
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Wegen der Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Fahrzeugbeleuchtung für die Erkennbarkeit durch andere Verkehrsteilnehmer kann sich der Verkehr grundsätzlich darauf verlassen, daß Fahrzeuge unter den in § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO genannten Umständen ordnungsgemäß beleuchtet sind (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 365/61 - VRS 22, 137, 139; OLG Hamm, VRS 28, 303, 305; OLG Köln, VRS 31, 229 f.; Hentschel, aaO, § 17 StVO Rn. 14 m.w.N.; Jäger in: Heidelberger Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 17 StVO Rn. 16; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 17 Rn. 3).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99

    Pflichten des Überholenden

    Dieser Bestimmung des Schutzzwecks steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1961 (4 StR 365/61 - VRS 22, 137, 139) nicht entgegen; dort ging es nicht um die Frage, welchen Sorgfaltsanforderungen der Überholende genügen muß.
  • BGH, 27.08.1970 - 4 StR 208/70

    Schneiden von Kurven - Gefährdung des Verkehrs - Sorgfaltspflicht im

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  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Das muss so wie in den bereits erörterten Fällen, in denen das Hindernis von der Seite in die Fahrbahn gelangt, auch dann gelten, wenn - wie hier - ein anderer Kraftfahrer (Radfahrer oder Fußgänger) sich in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zu bewegt (vgl. BGH, VRS 22, 137; Cramer, aaO., § 3 StVO n.F. Rdn. 37; Möhl, DAR 1968, 29, 32).
  • BGH, 21.01.1966 - 4 StR 533/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Nach den bisherigen, vor allem aufgrund der Einlassung des Angeklagten getroffenen Feststellungen drängt es sich auf, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung daraus herzuleiten, daß der Angeklagte, als er das Abblendlicht einschaltete, gleichwohl eine Geschwindigkeit beibehielt, die ihn ein Halten innerhalb der im Abblendlicht überschaubaren Strecke unmöglich machte (BGHSt 16, 145; BGH VRS 22, 137, 140).
  • BGH, 27.11.1961 - 4 StR 408/61

    Rechtsmittel

    Denn nach der Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft, der die Verteidigung nicht widersprochen hat, sagt Prof. Dr. U. fast täglich in Sitzungen aller Rechtszüge unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Sachverständigeneid über "Blutalkoholgehalte" aus, was allen Verfahrensbeteiligten (gemeint ist: den beruflich bei Gericht Tätigen) bekannt ist (diese Erklärung wird durch die z.Zt. beim Senat anhängige Sache 4 StR 365/61 des Landgerichts Saarbrücken, in der Prof. Dr. U. ebenfalls als Gutachter tätig war und in der er die Richtigkeit seines Gutachtens unter Berufung auf den allgemein geleisteten Sachverständigeneid versichert hat, bestätigt).
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