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   BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08   

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BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08 (https://dejure.org/2008,4471)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 StR 369/08 (https://dejure.org/2008,4471)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08 (https://dejure.org/2008,4471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 46 StGB
    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher Gewalthandlungen); minder schwerer Fall des Totschlages (Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bei einem Angriff mit einem Beil auf den sich unmittelbar neben/unter der Zielperson befindlichen Menschen; Nichtaufsuchen eines Arztes nach dem Angriff durch das Opfer als Milderungsgrund i.S.d. § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Berücksichtigung der Ähnlichkeit ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 50; ; StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Aberratio ictus und dolus alternativus (Prof. Dr. Ingeborg Puppe)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aberratio ictus bei alternativem Tatvorsatz unbeachtlich

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Dass ein Angriff mit dem Beil unter diesen Umständen fehlgehen und sich auf die Person auswirken kann, die nicht (primäres) Ziel des Angriffs ist, liegt auf der Hand, zumal ein wuchtiger Schlag mit einem schweren Gegenstand im Einzelnen nicht mehr kontrollierbar ist (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).

    Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte, dass der Angeklagte trotz der erkannten Lebensgefährlichkeit des Schlages mit dem Beil auch für seine Ehefrau ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51) darauf vertraut haben könne, es würde seine Ehefrau nicht zu Tode kommen, sind nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern.

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Zwar kann es je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen fraglich sein, ob der Täter das erforderliche Wissen um die mögliche Todesgefahr hat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26, 37).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Es hat deshalb unter Hinweis auf § 50 StGB von einer Milderung des Strafrahmens des § 213 StGB gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 1; BGH StV 1992, 371).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    In diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
    Zwar kann es je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen fraglich sein, ob der Täter das erforderliche Wissen um die mögliche Todesgefahr hat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26, 37).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
  • BGH, 16.05.2002 - 4 StR 105/02

    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften; Hinweispflicht (Änderung des

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 768/91

    Prüfung von einzelfallbezogenen und vertypten Strafmilderungsgründen

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nicht vor, denn auf sich gegenseitig ausschließende Erfolge gerichtete Vorsätze können miteinander verbunden werden, solange sie - wie hier - nicht den sicheren Eintritt eines der Erfolge zum Gegenstand haben (vgl. Jakobs, Strafrecht AT, 2. Aufl., 8. Abschn. Rn. 33; ders., Die Konkurrenz von Tötungsdelikten mit Körperverletzungsdelikten, S. 147; Welzel, Das deutsche Strafrecht, 11. Aufl., § 13 I. 2. d); Roxin, Strafrecht AT, Bd. 1, § 12 Rn. 94; v. Heintschel-Heinegg, JA 2009, 149, 150; im Ansatz auch Lampe, NJW 1958, 332).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 300/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Die Teilakte, die sich gegen diese richteten, sind vom Landgericht rechtsfehlerfrei als fahrlässig (zweiter Schuss) beziehungsweise vorsätzlich begangene Taten (dritter und vierter Schuss) bewertet worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, NStZ 2009, 210, 211).
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