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   BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86   

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https://dejure.org/1986,5221
BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1986 - 4 StR 370/86 (https://dejure.org/1986,5221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich jedoch aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln; das Landgericht hätte deshalb seiner Berechnung den für den Angeklagten günstigsten minimalen Rückrechnungswert von 0, 1 Promille zugrundelegen müssen (vgl. BGHSt 34, 29, 32/33).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Das Landgericht hat seiner Berechnung der Blutalkoholkonzentration in Übereinstimmung mit dem hierzu gehörten Sachverständigen einen individuellen Abbauwert von 0, 15 Promille zugrunde gelegt und ist danach, ausgehend von den rechtsfehlerfrei angenommenen Trinkmengen und -zeiten und unter Zugrundelegung eines - ebenfalls rechtsfehlerfrei angenommenen - Resorptionsdefizit von 10 % (vgl. BGH VRS 71, 177, 178 m.w.Nachw.) zu einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2, 8 Promille im Zeitpunkt des Tatbeginns gelangt (UA 33/34).
  • BGH, 01.07.1986 - 4 StR 257/86

    Notwendigkeit der Mitteilung des Grundes der Nichtvereidigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Dies kann jedoch nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1986 - 4 StR 257/86 - und vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 -).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Dies kann jedoch nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1986 - 4 StR 257/86 - und vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86 -).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86
    Die Kopfbewegungen des Sachverständigen, welche dieser nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts (vgl. BGHSt 8, 226, 232 m.w.Nachw.) unbewußt und ohne erkennbaren Zusammenhang mit Äußerungen von Verfahrensbeteiligten gemacht hat, waren ebensowenig geeignet, Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit zu begründen, wie seine vom Verteidiger behauptete Unmutsäußerung, die - wie das Landgericht zutreffend ausführt - "auf der Grundlage des Vorwurfs der Parteilichkeit nachvollziehbar und zu verstehen" ist.
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der Unzulässigkeit dieser von Rechtsanwalt Bo. erhobenen Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass Rechtsanwalt Fu., der diese Rüge nicht erhoben hat, im Rahmen einer anderen Verfahrensrüge das gesamte Hauptverhandlungsprotokoll nebst Anlagen vorgelegt hat und sich in diesem Konvolut auch eine Ablichtung des Staatsanwalt S. betreffenden Beweisantrags findet (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1986 - 4 StR 370/86, NStZ 1987, 221 bei Pfeiffer/Miebach; Beschlüsse vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, NStZ 1987, 36, und vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10).
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