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   BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08   

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https://dejure.org/2008,6919
BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08 (https://dejure.org/2008,6919)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - 4 StR 371/08 (https://dejure.org/2008,6919)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 4 StR 371/08 (https://dejure.org/2008,6919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 179 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte Anforderungen an die erforderliche Gewissheit, rein denktheoretisch begründete Zweifel; Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Vorliegen von Abwehrverletzungen bei einem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Opfer als Voraussetzungen des Nachweises einer Vergewaltigung

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § 179; ; StGB § 182; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177; StGB § 179; StGB § 182
    Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Vorliegen von Abwehrverletzungen bei einem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Opfer als Voraussetzungen des Nachweises einer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    In der neuen Verhandlung wird es sich empfehlen, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH NStZ 2002, 490), nähere Feststellungen zur Persönlichkeit und zur Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin zu treffen.
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt jedoch, ob das Landgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    Der Senat hebt das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Feststellungen dazu zu ermöglichen, ob der Angeklagte der Nebenklägerin möglicherweise gezielt Substanzen (Betäubungsmittel) überlassen oder verabreicht hat, um gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können, das Betäubungsmittel-Delikt also gegebenenfalls in Tateinheit mit dem Folgedelikt steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9, 14; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 7 sowie BGH NStZ-RR 2006, 10, 11; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 353 Rdn. 6 a).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    Der Senat hebt das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Feststellungen dazu zu ermöglichen, ob der Angeklagte der Nebenklägerin möglicherweise gezielt Substanzen (Betäubungsmittel) überlassen oder verabreicht hat, um gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können, das Betäubungsmittel-Delikt also gegebenenfalls in Tateinheit mit dem Folgedelikt steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9, 14; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 7 sowie BGH NStZ-RR 2006, 10, 11; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 353 Rdn. 6 a).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt jedoch, ob das Landgericht überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 288/05

    Übersehene Möglichkeit eines untauglichen Totschlagsversuchs; Urteilsaufhebung

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
    Der Senat hebt das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Feststellungen dazu zu ermöglichen, ob der Angeklagte der Nebenklägerin möglicherweise gezielt Substanzen (Betäubungsmittel) überlassen oder verabreicht hat, um gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können, das Betäubungsmittel-Delikt also gegebenenfalls in Tateinheit mit dem Folgedelikt steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9, 14; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 7 sowie BGH NStZ-RR 2006, 10, 11; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 353 Rdn. 6 a).
  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

    Rechtsfehlerhaft überspannte Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NJW 2005, 1727 und vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08) lassen diese Erwägungen ebenfalls nicht erkennen.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10

    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Nebenklägerin durch Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08 - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Die Anforderungen an eine Verurteilung dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1999, 153; 205; NStZ-RR 2000, 171; NJW 2007, 92, 94); es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH, Urt. vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08).
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