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   BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52   

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BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52 (https://dejure.org/1953,72)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1953 - 4 StR 373/52 (https://dejure.org/1953,72)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52 (https://dejure.org/1953,72)
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Fausthieb gegen die Schläfe

§ 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Einwilligung in die Gefahr

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 88
  • NJW 1953, 912
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 10.03.1944 - 1 D 13/44

    1. Zum Begriffe der Nötigung i. S. des § 240 StGB. n. F. 2. Der Beihilfe ist

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Seine etwaige, in der Herausforderung liegende Einwilligung würde die Rechtswidrigkeit der Tat nicht beseitigen, da sie jedenfalls nicht den weitergehenden Zweck umfasste, durch einen vorzeitigen, unerwarteten Fausthieb gegen die Schläfe kampfunfähig gemacht zu werden (RGSt 77, 350; 356).
  • RG, 03.01.1923 - IV 529/22

    Genügt für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB das Bewußtsein

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Unter besonderen Voraussetzungen kann allerdings die Pflichtwidrigkeit eines Verhaltens zu verneinen sein, wenn jemand eine gewisse Gefahr in deren klarer Erkenntnis in Kauf genommen und der Täter seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht genügt hat (RGSt 57, 172 ff; RG JW a.a.O.).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Bei der Stellungnahme zum inneren Tatbestand wird das Schwurgericht die Grundsätze zu beachten haben, die der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 18. März 1952 entwickelt hat (BGHSt 2, 194 ff; vgl. bes. BGHSt 3, 105 ff).
  • RG, 03.07.1908 - V 420/08

    1. Anwendung des Satzes volenti non fit injuria auf tätliche Beleidigung (§ 185

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Eine solche Auffassung würde fehl gehen (RGSt 41, 392, 396 f).
  • RG, 23.02.1940 - 1 D 39/40

    Schmerzhafte Handlungen, die der Arzt am Geschlechtsteil einer leidenden Frau

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Hierbei kommt es entscheidend nicht darauf an, ob die Einwilligung des D. gegen die guten Sitten verstiess, sondern darauf, ob sich die Tat des Angeklagten für das gesunde Rechtsempfinden als sittenwidrig darstellte (RGSt 74, 91, 95; RG DR 1943, S 579, Nr. 12).
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Erforderlich ist vor allem, dass er bei seiner Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besass, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (RGSt 77, 17, 20).
  • RG, 15.11.1880 - 2712/80

    Ist die an einem Einwilligenden begangene Körperverletzung strafbar?

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Dem § 216 StGB ist vielmehr zu entnehmen, dass die Vernichtung des Menschenlebens nicht zuletzt zum Schütze der Allgemeinheit mit Strafe bedroht wird und dass deshalb bei den Verbrechen und Vergehen gegen das Leben die Einwilligung des Verletzten - abgesehen von der in § 216 StGB getroffenen Sonderregelung - grundsätzlich rechtlich Bedeutungslos ist (RGSt 2, 442; RG JW 1925 S 2250 Nr. 2).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Bei der Stellungnahme zum inneren Tatbestand wird das Schwurgericht die Grundsätze zu beachten haben, die der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 18. März 1952 entwickelt hat (BGHSt 2, 194 ff; vgl. bes. BGHSt 3, 105 ff).
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51

    Folgen einer Pflichtverletzung durch Zusammenstoßens von Radfahrern i.S.d. § 222

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt nur bei Ergebnissen, die so sehr ausser aller Lebenserfahrung liegen, dass der Täter nach den besonderen Umständen und nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen auch bei sorgfältiger Überlegung mit ihnen nicht zu rechnen brauchte (RGSt 65, 135 f; 73, 370, 372 f; BGH 4 StR 48/51 vom 9. März 1951).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt nur bei Ergebnissen, die so sehr ausser aller Lebenserfahrung liegen, dass der Täter nach den besonderen Umständen und nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen auch bei sorgfältiger Überlegung mit ihnen nicht zu rechnen brauchte (RGSt 65, 135 f; 73, 370, 372 f; BGH 4 StR 48/51 vom 9. März 1951).
  • RG, 13.02.1931 - I 1370/30

    1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser

  • RG, 22.02.1882 - 234/82

    Wird die Strafbarkeit von Körperverletzungen oder Tötungen dadurch

  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    So ist etwa in Bezug auf im Rahmen von sportlichen Wettkämpfen eingetretene Körperverletzungserfolge im Ergebnis allgemein anerkannt, dass die entsprechende Tat selbst bei der Gefahr erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht gegen die guten Sitten verstößt, wenn die Verletzung aus Verhaltensweisen resultiert, die nach den maßgeblichen Regeln des Wettkampfs gestattet sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 92 bzgl. des Boxwettkampfs; siehe auch Reinhart SpuRt 2009, 56, 59; Paeffgen in Nomos Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 228 Rn. 109 mwN).

    Resultiert aber ein im Rahmen eines durch Regeln geleiteten und von einer neutralen Person überwachten Sportwettkampfs verursachter Körperverletzungserfolg aus einem Verhalten, das sich als grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Abweichung von den die Grundlage der erteilten Einwilligung bildenden Wettkampfregeln erweist, sind die Körperverletzungshandlung und der daraus resultierende Erfolg nicht mehr durch die Einwilligung gedeckt (etwa BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 92; BayObLG NJW 1961, 2072, 2073; OLG Karlsruhe NJW 1982, 394; OLG Hamm JR 1998, 465; siehe auch den Überblick bei Dölling ZStW 96 (1984), S. 36, 41 ff.).

    Fehlt es dagegen an derartigen Regularien, ist eine Körperverletzung trotz der erteilten Einwilligung grundsätzlich sittenwidrig (BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 92; siehe auch Urteil vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99, NStZ 2000, 87, 88).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, (insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt) unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104; Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95; Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33; Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114; Schroeder in LK § 16 Rdn. 180; Schaffstein in Festschrift für Welzel (1974), S. 557, 571; Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540; Weber in Festschrift für Baumann (1992), S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge (BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    In diesem Sinne ist eine Körperverletzung trotz Einwilligung des Geschädigten nach der allgemein gebrauchten Umschreibung dann sittenwidrig, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHSt 4, 24, 32; 4, 88, 91; Hirsch in LK 11. Aufl. § 228 Rdn. 6 m. w. N.).

    Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet (BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 88).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird vorab zu prüfen haben, ob M. angesichts seines körperlichen und geistigen Zustands überhaupt noch eine wirksame Einwilligung abgeben konnte oder ihm nicht vielmehr bereits die hierfür erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlte (vgl. BGHSt 4, 88, 90; BGH NStZ 2000, 87, 88; Lenckner in Schönke/ Schröder aaO vor §§ 32 ff. Rdn. 39 f. m. w. N.).

    Es kann daher dahinstehen, ob der Ansicht des 4. Strafsenats zu folgen wäre, bei tatsächlich eingetretenem Tod könne die Einwilligung des Opfers in die Lebensgefährdung in keinem Fall rechtfertigende Wirkung hinsichtlich der Todesfolge entfalten, obwohl dieselbe Handlung, soweit sie lediglich die Körperverletzung eines anderen Geschädigten bewirkt, durch dessen Einwilligung gerechtfertigt sein kann (BGHSt 4, 88, 93; BGH VRS 17, 277, 279; BGH, Beschl. vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt; vgl. demgegenüber die beachtlichen Argumente bei Lenckner aaO Rdn. 104 m. w. N.).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Die Tat in Gestalt der Faustschläge des Angeklagten R. gegen Gesicht und Kopf seines Kontrahenten verstieß nicht gegen die guten Sitten (vgl. zum Bezugspunkt der Prüfung der Sittenwidrigkeit BGH, Urteile vom 22. Januar 1953 - 4 StR 373/52, BGHSt 4, 88, 91 und vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 417/99 Rn. 9).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

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  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Führt die Körperverletzung zum Tode, so ist für eine Rechtfertigung durch Einwilligung schlechthin kein Raum (BGHSt 4, 88, 93) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 373/52] .

    Im Strafrecht wird der bewußten Selbstgefährdung des Geschädigten bei fahrlässigen Körperverletzungen wenigstens nicht in dem Umfang rechtfertigende Kraft beigemessen, wie es in Anlehnung an RGZ 141, 262 im Zivilrecht geschieht (vgl. BGHSt 4, 88, 90 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 373/52] ; Kohlhaas DAR 1960, 348).

    Nach Auffassung des Senats geht es bei dem behandelten Problem nur dann um die Frage der Rechtswidrigkeit und der Rechtfertigung, wenn wirklich das Verhalten des Geschädigten ohne künstliche Unterstellung als Einwilligung in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung aufgefaßt werden kann, wie es etwa bei gefährlichen Sportarten zutreffen mag (vgl. BGHSt 4, 88, 92) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 373/52] .

  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Insbesondere steht die nach den bisherigen Feststellungen angenommene Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun der Angeklagten der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 104).
  • BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98

    Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten

    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).

    Der Annahme eines sportlichen Kampfes widerspricht weiter der Umstand, daß das Ausmaß der herbeigeführten Verletzungen nicht abschätzbar war und zudem zur Verhütung schweren Schadens keinerlei Vorkehrungen getroffen waren (vgl. BGHSt 4, 88/92).

  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    In der Rechtsprechung ist es allerdings nicht als pflichtwidrig bezeichnet, wenn bei gemeinsamer gefährlicher Tätigkeit erwachsener und verständiger Menschen jemand in klarer Erkenntnis die Gefahr in Kauf nimmt und tödlich verunglückt, der andere aber seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht genügt (RGSt 57, 172; JW 1925, 2250; BGHSt 4, 88).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99

    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten;

  • LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08

    Zur Strafbarkeit des Abbruches künstlicher Ernährung; Sterbehilfe; versuchter

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 194/62
  • BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 233/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Begründung der Gesamtstrafe, Einwilligung,

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 45/60

    Rechtsnatur der Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung

  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 690/74

    Einwilligung in leichte Körperverletzungen durch die Beteiligung an einer

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2003 - 7 KLs 101 Js 773/01
  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 177/75

    Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr - Herbeiführung

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 134/86

    Notwehrrecht - Rechtsmissbräuchliches Handeln durch Vortäuschen des

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 94/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.09.1961 - 5 StR 333/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1955 - 5 StR 282/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1954 - 4 StR 180/54

    Rechtsmittel

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