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   BGH, 12.07.1979 - 4 StR 373/79   

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https://dejure.org/1979,3498
BGH, 12.07.1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79 (https://dejure.org/1979,3498)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Begründung einer Revision - Wesentlicher Inhalt einer Revisionsbegründungsschrift

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Die bloße Erklärung der Revisionseinlegung und der Aufhebungsantrag, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision klargelegt werden, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79; Hanack in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl., StPO § 344 Rdn. 68).
  • BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91

    Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision

    Der auf Urteilsaufhebung gerichtete Revisionsantrag gibt darüber keinen Aufschluß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, vom 9. September 1988 - 2 StR 514/88 - und vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91).
  • BGH, 12.04.1988 - 4 StR 149/88

    Form der Nachholung einer Revisionsbegründung - Verfristung eines

    Der Antrag allein stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210; BGH, Beschluß vom 9. September 1987 - 2 StR 411/87 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 592/91

    Verwerfung der Revision - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts -

    Abgesehen von dem wirksam erklärten und nicht anfechtbaren Rechtsmittelverzicht wäre die Revision im übrigen auch deswegen unzulässig, weil sie verspätet eingelegt (§ 341 Abs. 1 StPO) und außerdem nicht ordnungsgemäß begründet worden ist (vgl. § 344 StPO; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw. - und vom 5. September 1991 - 4 StR 404/91).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 404/91

    Verwerfung der Revision - Antrag auf Aufhebung des Urteils mit Zurückverweisung

    Der bloße Antrag auf Aufhebung des Urteils mit Zurückverweisung der Sache an eine andere Strafkammer genügt nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79, bei Spiegel DAR 1980, 210 Nr. 6 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 29.10.1980 - 4 StR 560/80

    Erfordernis der Erkennbarkeit des Grundes der Anfechtung eines Urteils aus der

    Sie läßt auch entgegen § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht erkennen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373/79).
  • BGH, 14.04.1982 - 3 StR 105/82

    Einlegung eines Rechtsmittels außerhalb der gesetzlichen Frist

    Als Revisionsbegründung kann er nicht angesehen werden, weil er entgegen § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht erkennen läßt, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird (vgl. BGH, Beschluß vom 12.7.1979 - 4 StR 373/79 - Pikart in Karlsruher Kommentar StPO § 344 Rdn. 17).
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