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   BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05   

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https://dejure.org/2006,7016
BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05 (https://dejure.org/2006,7016)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - 4 StR 374/05 (https://dejure.org/2006,7016)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 4 StR 374/05 (https://dejure.org/2006,7016)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 298 StGB; § 56 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen; Strafaussetzung zur Bewährung; Revisibilität der Strafzumessung (Widersprüche; Handeln aus Existenzangst bei Preisabsprachen in der freien Wirtschaft; schuldangemessene Bestrafung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auftragsverschaffung durch Bestechung von Mitarbeitern staatlicher Bauämter und durch Ausschreibungsmanipulationen und Rechnungsmanipulationen; Berücksichtigung eines von Reue getragenen Geständnisses bei der Straffestsetzung; Kriterien für die Bildung einer Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 § 56; StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Gesamtstrafe und der Entscheidung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Das gilt auch für die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung, wobei das Landgericht angesichts der festgestellten Milderungsgründe nicht ausdrücklich erörtern musste, ob etwa die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9, 15).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Dass die Taten unterschiedliche Geschädigte betrafen und verschiedene Rechtsgüter verletzten, steht der strafmildernden Erwägung des Landgerichts nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4, 8; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1995 - 4 StR 379/95).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe und für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Das gilt auch für die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung, wobei das Landgericht angesichts der festgestellten Milderungsgründe nicht ausdrücklich erörtern musste, ob etwa die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9, 15).
  • BGH, 07.09.2004 - 4 StR 234/04

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nichterfassung rein "vertikaler" Absprachen)

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Auf die Revision des Angeklagten stellte der Senat mit Beschluss vom 7. September 2004 - 4 StR 234/04 - 17 der angeklagten Taten gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, beschränkte die Strafverfolgung in sechs Fällen gemäß § 154 a Abs. 2 StPO und änderte den Schuldspruch dahin, dass der Angeklagte der Bestechung in 49 Fällen, des Betruges in 45 Fällen, davon in 38 Fällen in Tateinheit mit wettbewerbsbeschränkender Absprache bei Ausschreibungen, und der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen in fünf Fällen schuldig ist.
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Dass die Taten unterschiedliche Geschädigte betrafen und verschiedene Rechtsgüter verletzten, steht der strafmildernden Erwägung des Landgerichts nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4, 8; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1995 - 4 StR 379/95).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Hiergegen richtet sich die - wirksam auf die zur Bewährung ausgesetzte Gesamtstrafe beschränkte (vgl. BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2) - vom Generalbundesanwalt vertretene, zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Dass die Taten unterschiedliche Geschädigte betrafen und verschiedene Rechtsgüter verletzten, steht der strafmildernden Erwägung des Landgerichts nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4, 8; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1995 - 4 StR 379/95).
  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 379/95

    Zunehmende Häufung - Begehung der Tat - Herabsinken der Hemmschwelle - Bemessung

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05
    Dass die Taten unterschiedliche Geschädigte betrafen und verschiedene Rechtsgüter verletzten, steht der strafmildernden Erwägung des Landgerichts nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4, 8; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1995 - 4 StR 379/95).
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