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   BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11   

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BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,7374)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2011 - 4 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,7374)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11 (https://dejure.org/2011,7374)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 21. Juli 2011 dargelegt hat, lassen die Ausführungen des Landgerichts ("Der Pkw Opel Astra des Angeklagten war gemäß den §§ 33 Abs. 2, 74 StGB als Tatwerkzeug einzuziehen.") nicht erkennen, dass der Strafkammer bewusst war, dass es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt und dass sie von diesem Ermessen Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93 mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Sofern erneut eine Einziehung des Pkw des Angeklagten nach § 74 Abs. 1 StGB als Tatwerkzeug in Erwägung gezogen wird, wird der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter zu beachten haben, dass es sich bei der Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB ("können") um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 8; Beschluss vom 23. August 2011 ? 4 StR 375/11).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

    Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Die Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur erkennen lassen, von welchem Einziehungszweck der Tatrichter ausgegangen ist (strafähnliche Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, Sicherungseinziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB oder unter Umständen auch von beiden); ihnen muss auch zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird zu beachten haben, dass es sich bei der Einziehung des Pkw als Tatwerkzeug gemäß § 74 Abs. 1 StGB ("können') um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2011 ? 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

    Sollte die Strafkammer von der Einziehung des Pkw absehen, wäre lediglich ein bereits mildernd berücksichtigter Umstand tatsächlich nicht gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 45/23

    Anordnung der Einziehung von 53 verkauften Goldbarren und des Wertes von

    Die Urteilsgründe lassen überdies nicht erkennen, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ermessensausübung maßgeblich waren (vgl. zu § 74 StGB BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 2 Rn. 10; vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11, juris Rn. 3; und vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

    Schließlich lässt sich der knappen Begründung des Landgerichts auch nicht sicher entnehmen, dass sich das Landgericht des Umstands bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1; Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 375/11).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 393/19

    Voraussetzungen der Einziehung (Charakter einer Nebenstrafe)

    a) Bei der Einziehung der Briefmarkenrollen als Tatwerkzeuge gemäß § 74 Abs. 1 StGB aF ("können') handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2011 ? 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93).
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