Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3638
BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17 (https://dejure.org/2018,3638)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 4 StR 376/17 (https://dejure.org/2018,3638)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 4 StR 376/17 (https://dejure.org/2018,3638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung anhand eines Lichtbildes); Urteilsgründe (Verweis auf ein bei den Akten befindliches Foto)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung des Angeklagten anhand eines in Augenschein genommenen Lichtbildes einer Überwachungskamera; Geeignetheit des Lichtbilds zur Ermöglichung der Identifizierung einer Person; Nachprüfung der ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt des Strafurteil bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung des Angeklagten anhand eines in Augenschein genommenen Lichtbildes einer Überwachungskamera; Geeignetheit des Lichtbilds zur Ermöglichung der Identifizierung einer Person; Nachprüfung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lichtbildidentifizierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Identifizierung eines Täters mittels Überwachungskamera - und die Urteilsgründe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 120
  • StV 2018, 399
  • StV 2018, 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17
    Macht der Tatrichter von der Möglichkeit einer solchen Verweisung, durch welche das Lichtbild selbst Bestandteil der Urteilsgründe wird, keinen Gebrauch, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382 ff.; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 101 mwN; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 71 Rn. 47a).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17
    Dagegen wird die rechtsfehlerfrei getroffene Adhäsionsentscheidung von der Aufhebung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284; Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 ff.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17
    Die Verurteilungen der Angeklagten im Fall II.1 der Urteilsgründe haben keinen Bestand, weil die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung des Landgerichts unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet.
  • BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des Quälens: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17
    Dagegen wird die rechtsfehlerfrei getroffene Adhäsionsentscheidung von der Aufhebung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284; Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 ff.).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    So hat das Tatgericht auf das in der Akte befindliche Fahrerfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO iVm. § 46 OWiG ausreichend Bezug genommen (vgl. hierzu BGH, Beschl. 4 StR 376/17 v. 07.02.2018 - StV 2018, 399; BGHSt 41, 376 ; 3 StR 425/15 v. 28.01.2016 - StV 2016, 778; OLG Koblenz, Beschl. 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009 - NZV 2010, 212).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Soweit der Bundesgerichtshof für die Identifizierung einer abgebildeten Person im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos und daran anknüpfend in Bezug auf das Lichtbild einer Überwachungskamera besondere Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe gestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382 ff.; vom 7. Februar 2018 - 4 StR 376/17, NStZ-RR 2018, 120, 121), sind diese nicht ohne weiteres auf sämtliche Fallkonstellationen der Identifizierung einer Person mittels eines Fotos zu übertragen (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20, juris Rn. 16; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 180: "in der Regel").
  • LG Kiel, 30.11.2018 - 10 KLs 7/18

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das genannte Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel durch Beschluss vom 07. Februar 2018 unter dem Aktenzeichen 4 StR 376/17 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten in Fall II. 1 der Urteilgründe (Fall 2 der Anklage) wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub verurteilt worden sind mit Ausnahme der dortigen Adhäsionsentscheidung, die von der Aufhebung nicht betroffen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht