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   BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79   

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https://dejure.org/1979,1454
BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges wegen Vortäuschung eines Versicherungsfalles - Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Diebstahl - Freiwilligkeitskriterium für den Rücktritt vom Versuch erfordert keinen sittlich billigenswerten Beweggrund

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rücktritt vom Betrugsversuch zur Erlangung der Vorteile einer selbständigen Vortat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 602
  • MDR 1979, 1034
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch voraus, daß der Täter die Durchführung seines kriminellen Entschlusses im ganzen und endgültig aufgibt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1957, 190 u.a.).

    Denn für die Frage, ob der Rücktritt freiwillig ist, kommt es nicht darauf an, ob der Täter aus einem sittlich billigenswerten Beweggrund gehandelt hat (BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49/50 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Denn für die Frage, ob der Rücktritt freiwillig ist, kommt es nicht darauf an, ob der Täter aus einem sittlich billigenswerten Beweggrund gehandelt hat (BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49/50 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.11.1956 - 5 StR 371/56
    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch voraus, daß der Täter die Durchführung seines kriminellen Entschlusses im ganzen und endgültig aufgibt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1957, 190 u.a.).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 293/16

    Erpresserischer Menschenraub (tätige Reue: Voraussetzungen)

    Für diesen ist anerkannt, dass der Täter die Durchführung seines Entschlusses im Ganzen und endgültig aufgeben muss, um die Voraussetzungen eines Rücktritts i.S.d. § 24 StGB zu erfüllen (vgl. z.B. schon BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296 und vom 23. August 1979 - 4 StR 379/79, NJW 1980, 602).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602) darauf hingewiesen, daß nur derjenige strafbefreiend zurücktreten könne, der die Durchführung des kriminelle Entschlusses im ganzen und endgültig aufgebe.
  • BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01

    Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive

    Es ist nicht auszuschließen, daß darin ein Verhalten liegt, durch das die Angeklagten die Tatausführung im ganzen und endgültig aufgegeben, d.h., ihre Geldforderung nicht mehr aufrechterhalten haben (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602).
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Voraussetzung des strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 erste Alternative StGB ist, daß der Täter "die Durchführung des kriminellen Entschlusses" (BGHSt 33, 142, 145; vgl. auch BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602) aufgibt.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Freiwillig und somit strafbefreiend nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB ist der Angeklagte hiernach zurückgetreten, wenn sich sein Ablassen von der weiteren Tatausführung als das Ergebnis einer nüchternen Abwägung erweist, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Beweggründe hierzu sittlich billigenswert sind oder nicht (BGH in NStE Nr. 18 zu § 24 StGB ; ferner BGH in NJW 1980, 602 und 1985, 2771).
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