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   BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89   

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https://dejure.org/1989,9253
BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89 (https://dejure.org/1989,9253)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1989 - 4 StR 380/89 (https://dejure.org/1989,9253)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1989 - 4 StR 380/89 (https://dejure.org/1989,9253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des ursprünglichen Tötungsvorsatzes nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89
    Die Erwägung des Landgerichts, gegen die Annahme eines minder schweren Falles spreche schon, "daß der Angeklagte zunächst den Tod seines Opfers sogar billigend in Kauf genommen" habe, ist rechtlich fehlerhaft, weil der ursprüngliche Tötungsvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden darf, wie der Senat in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 11. Juni 1987 (4 StR 31/87) ausgeführt hat (vgl. auch BGH NStZ 1989, 114).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.08.1989 - 4 StR 380/89
    Die Erwägung des Landgerichts, gegen die Annahme eines minder schweren Falles spreche schon, "daß der Angeklagte zunächst den Tod seines Opfers sogar billigend in Kauf genommen" habe, ist rechtlich fehlerhaft, weil der ursprüngliche Tötungsvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden darf, wie der Senat in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 11. Juni 1987 (4 StR 31/87) ausgeführt hat (vgl. auch BGH NStZ 1989, 114).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der ursprüngliche, weitergehende Vorsatz des Täters (BGH MDR 1965 mit abl. Anm. Dreher; MDR (bei Holtz) 1980, 813; Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - insoweit in BGHSt 35, 90 nicht abgedruckt; Urteil vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 15; NStZ 1990, 490; Beschluß vom 23. November 1995 - 1 StR 626/95), die Merkmale der ausscheidenden Gesetzesverletzung (BGH MDR (bei Dallinger) 1966, 726; Beschluß vom 9. März 1967 - 5 StR 38/67, insoweit in BGHSt 21, 216 nicht abgedruckt) und die Tatumstände, von deren Verwirklichung Abstand genommen wurde (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - zitiert bei Detter NStZ 1990, 173, 177), nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89

    Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jedoch der ursprüngliche Tatvorsatz nach strafbefreiendem Rücktritt von dem Versuch der Tat nicht mehr zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80 - bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 3. August 1989 - 4 StR 380/89 - sowie Urteil vom 11. Juni 1987 - 4 StR 31/87; vgl. auch BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 12).
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