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   BGH, 02.10.2001 - 4 StR 381/01   

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https://dejure.org/2001,7053
BGH, 02.10.2001 - 4 StR 381/01 (https://dejure.org/2001,7053)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2001 - 4 StR 381/01 (https://dejure.org/2001,7053)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 4 StR 381/01 (https://dejure.org/2001,7053)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten - Versuchte Vergewaltigung - Qualifikationstatbestand - Vergewaltigung im besonders schweren Fall - Rechtliche Bedenken - Begründung des Gesamtstrafausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 02.10.2001 - 4 StR 381/01
    In gleicher Weise bedarf es einer eingehenden Begründung auch dann, wenn - wie hier - eine hohe Gesamtstrafe sich auffallend von der Einsatzstrafe entfernt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 02.10.2001 - 4 StR 381/01
    Bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtstrafe wird der neue Tatrichter dem engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhang der Taten zu den Anklagepunkten 6 bis 8 Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 54 Rdn. 10).
  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

    Wird - wie hier - bei der Bemessung der Gesamtstrafe die Einsatzstrafe (hier zwei Jahre und sechs Monate) stark erhöht, bedarf dies regelmäßig besonderer Begründung, wenn sich diese Erhöhung nicht aus den fehlerfrei getroffenen Feststellungen von selbst ergibt (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176; vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01).
  • BGH, 29.11.2012 - 5 StR 522/12

    Anforderungen an die Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände

    Hinsichtlich der Bemessung der Gesamtstrafe führt das Landgericht zwar zutreffend den engen situativen und zeitlichen Zusammenhang und die wiederholte Verwirklichung von gleichartigen Taten mit mutmaßlich geringer werdender Hemmschwelle als strafmildernde Faktoren an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 5 StR 199/03, NStZ-RR 2003, 272, und vom 2. Oktober 2001 - 4 StR 381/01; Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 24. Februar 1989 - 3 StR 13/89, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 662, 664 mwN).
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