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   BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14   

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https://dejure.org/2014,42682
BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14 (https://dejure.org/2014,42682)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2014 - 4 StR 381/14 (https://dejure.org/2014,42682)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 4 StR 381/14 (https://dejure.org/2014,42682)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens); tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 176 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes: Abweichung vom Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 264 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der "Nämlichkeit der Tat" trotz Abweichungen; Kennzeichnung der Tat als einmaliges, unverwechselbares Geschehen durch bestimmte individuelle Merkmale

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes: Abweichung vom Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der "Nämlichkeit der Tat" trotz Abweichungen; Kennzeichnung der Tat als einmaliges, unverwechselbares Geschehen durch bestimmte individuelle Merkmale

  • rechtsportal.de

    StPO § 264 Abs. 1
    Wahrung der "Nämlichkeit der Tat" trotz Abweichungen; Kennzeichnung der Tat als einmaliges, unverwechselbares Geschehen durch bestimmte individuelle Merkmale

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 82
  • NStZ-RR 2016, 334
  • StV 2015, 675
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09

    "Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10

    Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Die Urteilsgründe genügen den besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, StV 2003, 486; Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14
    Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56 mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten:

    Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 308/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; Umgang

    Letztlich wäre der Tatrichter unter diesen Umständen auch gehalten gewesen, in den Urteilsgründen im Zusammenhang darzustellen, was die Nebenklägerin bei früheren Vernehmungen, beim Sachverständigen und in der Hauptverhandlung ausgesagt hat, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagekonstanz, zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 2 StR 258/07, StV 2008, 237; Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    In einer solchen Konstellation muss sich das Tatgericht konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem es zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20 Rn. 7 und vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14 Rn. 9 f.).
  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

    Folgt das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen nicht, muss es seine Gegenansicht insbesondere unter Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen begründen, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen, ob es über das bessere Fachwissen als der Sachverständige verfügt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83 jeweils mwN).
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