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BGH, 15.11.2001 - 4 StR 385/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 67 b StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ablehnung der Aussetzung des Vollzugs der Unterbringung zur Bewährung (Besonderheiten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schwere Brandstiftung - Brandstiftung - Sachbeschädigung - Schuldunfähigkeit - Unterbringung in einem Krankenhaus
- Judicialis
StGB § 63; ; StGB § 67 b Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 67 b Abs. 2; ; StGB § 68 a; ; StGB § 68 b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 b Abs. 1
Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel zur Bewährung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 15.11.2001 - 4 StR 385/01
Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder in der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, die von ihm ausgehende Gefahr könne so herabgemindert werden, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (vgl. BGHR StGB § 67 b Gesamtwürdigung 1 m.N.).
- BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines …
Bei dieser Prüfung sind zwar auch die vom Landgericht herangezogenen Umstände zu berücksichtigen, nämlich dass der Angeklagte keine Krankheitseinsicht zeigt, eine Therapie ablehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2001 - 4 StR 385/01) und nicht gewillt ist, sein derzeitiges soziales Umfeld zu verlassen.