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   BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87   

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https://dejure.org/1987,1068
BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87 (https://dejure.org/1987,1068)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1987 - 4 StR 388/87 (https://dejure.org/1987,1068)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1987 - 4 StR 388/87 (https://dejure.org/1987,1068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Nichtberücksichtigung von Strafmilderungsmöglichkeiten - Feststellung schulderhöhender Momente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 49 Abs. 1 § 177
    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Strafbemessung: Strafrahmenverschiebung bei verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
    So kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung dann abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGH NStZ 1986, 114, 115 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86 und Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 658/86).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
    Von der Strafmilderung kann auch dann abgesehen werden, wenn die nach § 21 StGB geringere Schuld durch anderweite schulderhöhende Momente ausgeglichen wird (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85, bei Holtz MDR 1985, 979; Mösl NStZ 1984, 494).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
    So kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung dann abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGH NStZ 1986, 114, 115 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86 und Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 658/86).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
    Von der Strafmilderung kann auch dann abgesehen werden, wenn die nach § 21 StGB geringere Schuld durch anderweite schulderhöhende Momente ausgeglichen wird (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85, bei Holtz MDR 1985, 979; Mösl NStZ 1984, 494).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
    So kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung dann abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGH NStZ 1986, 114, 115 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86 und Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 658/86).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller schulderhöhenden und schuldmindernden Umstände des Einzelfalls können auch solche schulderhöhenden Momente gegen eine Strafmilderung sprechen, die nicht unmittelbar mit der Berauschung verknüpft sind (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11; BT-Drucks. IV/650, S. 142 linke Spalte).
  • BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04

    Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von der Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen werden, wenn der Angeklagte seinen Trunkenheitszustand und die Gefahr der Begehung von Straftaten als dessen Folge vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können (vgl. nur BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, 19 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei

    Es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Dies muß aber ausdrücklich dargelegt werden (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11 und 23 m.w.N.), es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung in engerem Sinn zu berücksichtigen (Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 73/09

    Verminderte Schuldfähigkeit (obligatorische Prüfung der Strafmilderung);

    Dies stellt einen Rechtsfehler dar (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11; StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3).
  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dies in Betracht, wenn der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholkonsum selbst herbeigeführt hat und er sich der Neigung, in diesem Zustand Straftaten zu begehen, bewußt war oder hätte bewußt sein können (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 11, 19; w. Nachw. bei Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 22 Fußn. 35).
  • BGH, 20.11.2012 - 4 StR 443/12

    Erforderliche erkennbare Strafrahmenmilderung bei Annahme der verminderten

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, ob der Tatrichter den Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB aus diesem Grunde gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 1987 - 4 StR 388/87, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, vom 12. Juli 1988 - 4 StR 278/88, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenverschiebung 3 vom 24. Februar 1999 - 3 StR 37/99 und 13. Januar 2000 - 4 StR 606/99).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 37/99

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit

    Da Gründe, von einer Strafrahmenverschiebung abzusehen, nicht ohne weiteres ersichtlich sind (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11) und deshalb nicht ausnahmsweise auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung verzichtet werden durfte (vgl. BGHR aa0 27), muß der gesamte Rechtsfolgenausspruch aufgehoben werden.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 675/92

    Strafrahmenwahl bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit

    Solche können insbesondere darin liegen, daß der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten ähnlicher Art, wie sie Gegenstand der Aburteilung sind, zu begehen, und daß er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 12, 18, 19; zuletzt Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

    Auf eine ausdrückliche Entscheidung über die fakultative Strafrahmenmilderung (vgl. Lackner StGB 20. Aufl. § 21 Rdn. 4) konnte nicht ausnahmsweise verzichtet werden, denn es versteht sich keineswegs von selbst, daß hier eine Strafrahmenverschiebung aus Rechtsgründen ausscheidet und die erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nur im Rahmen der allgemeinen Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07

    alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 681/95

    Voraussehbarkeit des abgeurteilten Verhaltens im Widerspruch zu einer versagten

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 57/93

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des Normalstrafrahmens bei einem

  • BGH, 15.01.1991 - 4 StR 556/90

    Rechtmäßigkeit einer nicht erfolgten Minderung des Strafrahmens im Falle der

  • BGH, 08.01.1991 - 5 StR 560/90

    Bestimmmung des Strafmaßes bei einer Revision

  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 185/89

    Nichtbeachtung der Möglichkeit einer Strafmilderung

  • BGH, 09.02.1988 - 4 StR 30/88

    Verurteilung wegen Körperverletzung trotz Vollrausch

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