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   BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96   

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BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96 (https://dejure.org/1996,883)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1996 - 4 StR 389/96 (https://dejure.org/1996,883)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96 (https://dejure.org/1996,883)
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Arztunterlagen

§ 263 StGB, Vermögensvorteil, § 16 StGB, Irrtum, untauglicher Versuch

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB
    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die Rechtmäßigkeit des Vermögensvorteils beim Betrug); Betrugsvorsatz (dolus eventualis, Eventualvorsatz, bedingter Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensdelikt - Tatbestandsirrtum - Vorsatz

  • opinioiuris.de

    Umgekehrter Tatbestandsirrtum beim Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 22, § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 268
  • NJW 1997, 750
  • MDR 1997, 182
  • NStZ 1997, 431
  • NJ 1997, 167
  • StV 1997, 417
  • JR 1997, 468
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 03.09.1991 - Ss 306/91
    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Wer mit Mitteln der Täuschung einen tatsächlich rechtswidrigen, nach seiner Vorstellung aber rechtmäßigen Anspruch durchsetzen will oder einen tatsächlich bestehenden, nach seiner Vorstellung aber unberechtigten Anspruch abwehren will, begeht daher keinen Betrugsversuch (BGH, Beschluß vom 30. August 1988 - 5 StR 325/88; BayObLG GA 1969, 215; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).

    Aus diesem Grund ist ein strafbarkeitsausschließender Tatbestandsirrtum dann nicht gegeben, wenn der Täter nach seiner Vorstellung nicht genau weiß, ob der von ihm erstrebte Vermögensvorteil rechtswidrig ist, er dies aber für möglich hält und bei seiner Täuschungshandlung billigend in Kauf nimmt (vgl. auch OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …

    Da er keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erstrebt, macht er sich trotz seines Willens zur Täuschung nicht strafbar (vgl. den Fall in BGHSt 3, 160; OLG Karlsruhe MDR 1981, 159; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 75).

  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Da infolge der Zäsurwirkung der früheren Verurteilung die Strafe wegen versuchten Betruges nicht in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden kann, wird die neu entscheidende Strafkammer besonders zu beachten haben, daß das Gesamtstrafübel den Schuldgehalt der Taten des Angeklagten insgesamt nicht übersteigt (BGHSt 41, 310).
  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Diese Fallkonstellation erfüllt die Voraussetzungen des strafbaren untauglichen Versuchs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7 a. E.; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 22 Rdn. 134, 139).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Das reicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils aus (BGHSt 31, 178, 181 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …
  • KG, 09.09.1981 - Ss 277/80
    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Es liegt daher kein "umgekehrter Verbotsirrtum" vor, der zur Straflosigkeit des Versuchs führen würde (KG NStZ 1982, 73, 74; Vogler in LK a.a.O. § 22 Rdn. 143).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.1980 - 3 Ss 202/80
    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
    Da er keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erstrebt, macht er sich trotz seines Willens zur Täuschung nicht strafbar (vgl. den Fall in BGHSt 3, 160; OLG Karlsruhe MDR 1981, 159; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 75).
  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

  • RG, 22.03.1938 - 1 D 827/37

    1. Kann es in einem Fall, in dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers durch

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Damit ist indes noch nicht gesagt, dass sie keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil anstrebten, was die Strafbarkeit wegen eines Betrugsversuchs ausschlösse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96 Rn. 11 f. mwN, BGHSt 42, 268, 271 f.).

    In diesem Fall käme eine Strafbarkeit wegen versuchten Betruges weiterhin in Betracht (vgl. BGH aaO Rn. 16 f., BGHSt 42, 268, 272 f.).

  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    bb) Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, dass es bei einem (fehlgeschlagenen) Versuch nicht auf die objektiven Umstände, sondern gemäß § 22 StGB auf die Vorstellung des Täters von der Tat beim unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06

    Urkundenfälschung: Urkundenqualität von Fotokopien

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen (untauglichen) Versuchs einer Urkundenfälschung nur dann Raum wäre, wenn den von ihm hergestellten Kopien keine Urkundenqualität zukäme, der Angeklagte aber geglaubt oder für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, dass es sich bei den Produkten seiner Manipulationen um Urkunden im Rechtssinne handelte (vgl. zum Problem des untauglichen Versuchs durch sog. "umgekehrten Tatbestandsirrtum" BGHSt 42, 268 ff.).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Der Einsatz eines Täuschungsmittels allein macht den im Einklang mit der Rechtsordnung stehenden Vorteil - wie hier die von Anfang an gebotene Rückabwicklung im Bereicherungsschuldverhältnis - nicht unrechtmäßig (BGH, Urteile vom 16. April 1953 - 3 StR 63/53, NJW 1953, 1479 und vom 13. Juli 1999 - 5 StR 667/98 Rn. 21 ff., 24; Beschluss vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 Rn. 14 f., 19; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 86 aE; Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96 Rn. 11 f.; BGHSt 42, 268, 271 f.).
  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    Insbesondere wäre auch insoweit - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht vom Bestehen einer (sekundären) Darlegungslast der Beklagten auszugehen, wonach die Beklagte darlegen müsste, mit welchen Angaben ihre Entscheidungsträger die Verwendung des sogenannten Thermofensters gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt begründet und auf welcher Grundlage sie es für zulässig gehalten hätten: Vielmehr verbliebe es auch hier bei dem Grundsatz, dass die Klägerin die volle Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen hat, was im Rahmen einer geltend gemachten Haftung nach den § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB auch den (jedenfalls bedingten, siehe BGH, Urteil vom 17.10.1996 - 4 StR 389/96, juris Rn. 17, BGHSt 42, 268) Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einschließt, und es handelt sich gerade nicht lediglich um die Frage einer nur ausnahmsweise möglichen Berufung der Beklagten auf einen Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund, für den die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet wäre.
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Die Konkursverschleppung war jedenfalls nicht vor dem 22. Dezember 1998 beendet (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 1; BGH NJW 1997, 750, 751, insoweit in BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt; BGH wistra 1996, 144, 145); der Betrug zu Lasten der Arbeitnehmerin R. begann sogar erst Ende Oktober 1998.
  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; 42, 268, 271 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    In Betracht kommt allenfalls eine Strafbarkeit wegen (untauglichen) Versuchs, wenn der Täter den angestrebten Vermögensvorteil fälschlicherweise als rechtswidrig ansieht (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; BGHSt 42, 268, 273).

    Wer mit Mitteln der Täuschung einen tatsächlich rechtswidrigen, nach seiner Vorstellung aber rechtmäßigen Anspruch durchsetzen will, begeht daher keinen Betrugsversuch (BGHSt 42, 268, 272; BGH, Beschl. vom 30. August 1988 - 5 StR 325/88; OLG Düsseldorf wistra 1992, 74).

  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Selbst wenn eine Einreise der Schleusungswilligen in einen Nachbarstaat Deutschlands objektiv betrachtet keinen Verstoß gegen im Zielstaat geltende Rechtsvorschriften dargestellt hätte, läge mithin eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AufenthG vor, und zwar dann in Form eines untauglichen Versuchs aufgrund eines "umgekehrten Tatbestandsirrtums" (vgl. insofern allg. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268; s. ferner BGH, Urteil vom 20. September 2007 - 3 StR 274/07, NStZ 2008, 214).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283; zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.; NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass selbst bei Bestehen einer Forderung ein untauglicher Versuch vorläge, weil die Angeklagten auch für möglich hielten, dass keine Forderung bestünde (zum insoweit identischen Fall eines untauglichen versuchten Betruges vgl. BGHSt 42, 268).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - 2b Ss 222/00

    Fotokopie als Urkunde

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09

    Keine Bereicherungsabsicht bei der (räuberischen) Erpressung nach Begleichung

  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 197/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19

    Versuchte räuberische Erpressung im Zusammenhang mit einer Schwarzfahrt

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit)

  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 RVs 8/17

    Strafzumessung; keine straferschwerende Berücksichtigung des Verstoßes gegen eine

  • BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht bei Vorstellung

  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00

    Bildung einer Gesamtstrafe; Härteausgleich; Zäsur

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 423/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung einer nicht vor der früheren

  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
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