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   BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02   

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BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02 (https://dejure.org/2002,5188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 69 Abs. 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Regelvermutung; verkehrsspezifischer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis - Charakterliche Unzuverlässigkeit - Nichtvorliegen eines Verkehrsverstoßes - Erfordernis einer umfassenden Gesamtwürdigung bei sonstigen strafbaren Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Straftat in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 17.12.2002 - 4 StR 392/02
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 25. September 2002 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen den nach § 69 StGB erforderlichen - verkehrsspezifischen - Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Straftat und dem Führen des Kraftfahrzeuges nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Die Regelung des § 69 StGB bietet nach Wortlaut, Zweck und Systematik keinen Anhalt dafür, daß auch in den Fällen der sog. Nicht-Verkehrstaten durch das Verhalten des Täters eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eingetreten sein oder daß er die Tat unter Inkaufnahme der Verletzung der Regeln des Straßenverkehrs begangen haben müßte (so aber - nicht tragend - der 4. Strafsenat, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02; Beschluß vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02 zu einem Fall des schweren Raubes).

    Der Senat ist durch jüngere Entscheidungen des 4. Strafsenats zur Auslegung des § 69 StGB (vgl. 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 - und vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02) nicht gehindert, wie geschehen Recht zu sprechen.

    Zwar lag der Sachverhalt im Verfahren 4 StR 392/02 (Beschluß des 4. Strafsenats vom 17. Dezember 2002) ähnlich wie der im vorliegenden Fall.

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03

    Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit

    Dies reicht aber bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 69 Abs. 1 StGB für sich genommen noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis aus (vgl. nur Beschl. v. 05.11.2002 - 4 StR 406/02, NZV 2003, 199; Beschl. v. 17.12.2002 - 4 StR 392/02, DAR 2003, 181; Beschl. v. 09.01.2003 - 4 StR 488/02, DAR 2003, 230; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 69 StGB Rdnr. 4; a.A. aber Beschl. v. 14.05.2003 - 1 StR 113/03, NStZ 2003, 658; kritisch hierzu Hentschel, NZV 2004, 57).

    Die Bejahung einer charakterlichen Unzuverlässigkeit bedarf deshalb einer näheren Begründung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (Beschl. v. 17.12.2002, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ss 272/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anlasstat; verkehrsspezifischer Zusammenhang

    Erforderlich sind insoweit konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr, der Täter werde seine kriminellen Ziele über die im Verkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme stellen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 in 4 StR 406/02 = NStZ-RR 2003, 74 = VRS 104, 214; vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 392/02 sowie vom 17. Dezember 2002 in 4 StR 480/02; jeweils m.w.N.).
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