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   BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09   

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https://dejure.org/2010,2503
BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09 (https://dejure.org/2010,2503)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 4 StR 394/09 (https://dejure.org/2010,2503)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 4 StR 394/09 (https://dejure.org/2010,2503)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB; § 306c StGB; § 306a StGB
    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts); Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz bei einer Brandstiftung mit Todesfolge (Leichtfertigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 Nr 1 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, § 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306c StGB
    Brandstiftung mit Todesfolge: Zeugnisverweigerungsrecht für Geistliche; Begriff der Leichtfertigkeit; bedingter Tötungsvorsatz

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden, ausländischen Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht; Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Inbrandsetzung eines Wohngebäudes

  • rewis.io

    Brandstiftung mit Todesfolge: Zeugnisverweigerungsrecht für Geistliche; Begriff der Leichtfertigkeit; bedingter Tötungsvorsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung mit Todesfolge: Zeugnisverweigerungsrecht für Geistliche; Begriff der Leichtfertigkeit; bedingter Tötungsvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden, ausländischen Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht; Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Inbrandsetzung eines Wohngebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 178
  • NStZ-RR 2011, 301
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt bedingt vorsätzliches Handeln voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 53).

    Da es jedoch auch Fälle geben kann, in denen der Täter zwar alle Umstände kennt, die sein Tun zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich aber gleichwohl nicht bewusst ist, dass der Tod des Opfers eintreten kann, bedarf es für den Schluss auf die Billigung eines Todeserfolges im Hinblick auf die insoweit bestehende hohe Hemmschwelle einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314, 315).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Eine Pflicht zur Belehrung in Fällen des § 53 StPO besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 5 StR 516/90, NJW 1991, 2844, 2846, in BGHSt 37, 340 insoweit nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 27. Mai 1971 - 4 StR 81/71, VRS 41 (1971), 93, 94); das Gericht darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Zeuge sein Recht zur Zeugnisverweigerung kennt (Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 53 Rdn. 44).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Bei Inbrandsetzung eines Gebäudes sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung zu berücksichtigen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 27.05.1971 - 4 StR 81/71

    Volltrunkenheit - Vollrausch - Rauschzustand - Actio libera in causa -

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Eine Pflicht zur Belehrung in Fällen des § 53 StPO besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 5 StR 516/90, NJW 1991, 2844, 2846, in BGHSt 37, 340 insoweit nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 27. Mai 1971 - 4 StR 81/71, VRS 41 (1971), 93, 94); das Gericht darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Zeuge sein Recht zur Zeugnisverweigerung kennt (Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 53 Rdn. 44).
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Leichtfertig handelt hiernach, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder aus besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt (BGHSt 33, 66, 67).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Rechtsfehlerhaft überspannte Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NJW 2005, 1727 und vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08) lassen diese Erwägungen ebenfalls nicht erkennen.
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    aa) Da sich ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO nur auf Tatsachen erstreckt, die dem betreffenden Geistlichen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind und nicht auf das, was er in ausschließlich karitativer oder fürsorgerischer Tätigkeit erfahren hat (BGHSt 51, 140, 141; vgl. auch BVerfG NJW 2007, 1865), kam jedenfalls dem Zeugen D. ein solches Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt bedingt vorsätzliches Handeln voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 53).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    Rechtsfehlerhaft überspannte Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NJW 2005, 1727 und vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08) lassen diese Erwägungen ebenfalls nicht erkennen.
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
    aa) Da sich ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO nur auf Tatsachen erstreckt, die dem betreffenden Geistlichen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind und nicht auf das, was er in ausschließlich karitativer oder fürsorgerischer Tätigkeit erfahren hat (BGHSt 51, 140, 141; vgl. auch BVerfG NJW 2007, 1865), kam jedenfalls dem Zeugen D. ein solches Zeugnisverweigerungsrecht nicht zu.
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts aufgrund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz zu schließen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, NStZ-RR 2010, 241; ebenso auch Saarl.OLG, NStZ-RR 2009, 80, 81).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Im Übrigen begründet die unterbliebene Belehrung eines Berufsgeheimnisträgers keinen Verfahrensverstoß (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, BGHR StPO § 53 Abs. 1 Nr. 1 Verweigerung 2).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Maßgebend ist insoweit eine Gesamtschau aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere die dem Täter bekannten baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, seine Vorgehensweise und die aus dieser konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 485/19 Rn. 7; Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Beschluss vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306a Rn. 55).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

    Deshalb ist ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht anzuerkennen, soweit es sich um eine karitative, fürsorgerische, erzieherische oder verwaltende Tätigkeit des Geistlichen handelt (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, BGHSt 37, 138, 140).
  • LG Hagen, 12.09.2016 - 31 Ks 1/16

    Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft

    Tritt die Lebensgefährlichkeit einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung - wie hier das Inbrandsetzen des Dachbodens eines Mehrfamilienhauses - offen zu Tage, liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs der von ihm in Gang gesetzten Handlungskette rechnet (BGH, Urteil v. 04.02.2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178f.; BGH Urt. v. 22.11.2001, 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314f.).

    Da es jedoch auch Fälle geben kann, in denen der Täter zwar alle Umstände kennt, die sein Tun zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich aber gleichwohl nicht bewusst ist, dass der Tod des Opfers eintreten kann, bedarf es für den Schluss auf die Billigung des Todeserfolges im Hinblick auf die insoweit bestehende hohe Hemmschwelle einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles (BGH, Urteil v. 04.02.2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178f.; BGH Urt. v. 22.11.2001, 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314 f.).

    Insbesondere von Bedeutung sind hier im Rahmen der Gesamtwürdigung die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung (BGH, Urteil v. 04.02.2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178f.; BGH, Urteil v. BGH, Urteil v. 07.06.1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654f.).

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Art und Grad der Gefährlichkeit der Tathandlung gestatten regelmäßig Rückschlüsse auf einen entsprechenden (hier: natürlichen) Vorsatz des Täters einer Brandstiftung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179).
  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
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