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   BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05   

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BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05 (https://dejure.org/2005,4364)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2005 - 4 StR 399/05 (https://dejure.org/2005,4364)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05 (https://dejure.org/2005,4364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (Verhinderung; Darlegung der formalen Voraussetzungen für die sachliche Prüfung des Wiedereinsetzungsantrags: Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen ein Urteil ; Folgen des Fehlens bereits der formalen Voraussetzungen für die sachliche Prüfung des Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der ...

  • Judicialis

    StPO § 45; ; StPO § 45 Abs. 1; ; StPO § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1
    Mitteilung des Zeitpunkts des Hinderniswegfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 54
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1992 - 2 StR 114/92

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
    Entscheidend für den Fristbeginn der Wochenfrist für die Wiedereinsetzung ist nämlich der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den vormaligen Pflichtverteidiger, zumal dieser nicht mit dem Betreiben einer Revision beauftragt war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92; Meyer-Goßner, StPO 48. Auflage, § 45 Rdnr. 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89

    Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
    Denn die eigene eidesstattliche Versicherung des Verurteilten ist kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1).
  • BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96

    erkrankte Schöffin - Keine analoge Anwendung von § 229 Abs. 3 StPO bei Erkrankung

    Auszug aus BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    "Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, wegfiel (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; BGH NStZ 2006, 54, 55; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 7; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 45 Rn. 5).

    Die eigene Erklärung des Angeklagten, er habe erst 2010 mit Zustellung der Verfahrenskostenrechnungen Kenntnis erlangt, reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner aaO § 45 Rn. 9 f. m.w.N.).

  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des

    Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).

    Maßgeblich für den Wegfall des Hindernisses und damit den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist ist die Kenntnis des Angeklagten, nicht die seines Verteidigers (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, aaO; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Der Antrag enthält keine Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03, BeckRS 2003, 04641, und vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55; Meyer-Goßner, aaO).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Angeklagte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92 und vom 13. September 2005, aaO).

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Der Antrag enthält keine ausreichenden Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2010 - 117-VI-09

    Aufhebung strafgerichtlicher Beschlüsse zur Versagung einer Wiedereinsetzung

    (2) Die angefochtenen Entscheidungen erweisen sich im Ergebnis auch nicht aus dem Grund als verfassungsrechtlich vertretbar, weil das Wiedereinsetzungsgesuch keine Darlegung enthält, ab wann der Beschwerdeführer selbst Kenntnis von der Verfristung des Einspruchs hatte bzw. diese Kenntnis erlangen konnte, und auch eine entsprechende Glaubhaftmachung im Sinn des § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO fehlt (vgl. BGH vom 23.4.1996 = NStZ-RR 1996, 338; BGH vom 13.9.2005 = NStZ 2006, 54).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18

    Zustellung des Urteils an den Verteidiger (kein Zustellungsmangel; mangelnde

    Entscheidend für den Fristbeginn der Wochenfrist für die Wiedereinsetzung ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH NStZ 2006, 54, 4 StR 399/05).
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 150/09

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ("Spesenzahlungen" als

    Dies gehört zumindest in den Fällen, in denen - wie vorliegend - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags (vgl. BGH NStZ 2006, 54, 55 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Hindernis;

    a) Bedenken bestehen bereits gegen seine Zulässigkeit, weil die Begründungsschreiben - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat - nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erkennen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54).
  • BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Fristbeginn: Kenntnisnahme

    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).
  • VerfGH Bayern, 30.06.2015 - 99-VI-14

    Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

    Denn der Eid und die eidesstattliche Versicherung sind mit seiner Stellung im Verfahren nicht vereinbar (vgl. BGH vom 13.9.2005 NStZ 2006, 54/55; vom 5.8.2010 NStZ-RR 2010, 378 zu § 45 StPO).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag; Wegfall des Hindernisses

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 77/11

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (Darlegung des Zeitpunktes, an dem das

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 77/11

    Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter Unternehmer rechtskräftig

  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 621/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Fristbeginn: Darlegung im

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 376/13

    Erforderlichkeit von Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses im

  • OLG Köln, 06.12.2010 - 2 Ws 790/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtaushändigung eines Merkblatts über

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 525/17

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Zeitpunkt des Entfallens des

  • KG, 26.02.2019 - 3 Ws (B) 75/19

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • KG, 23.05.2007 - 1 Ws 55/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Beschwerde: Zurechnung des

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