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   BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17   

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BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17 (https://dejure.org/2018,3815)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17 (https://dejure.org/2018,3815)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 StR 399/17 (https://dejure.org/2018,3815)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 69a StGB
    Tötungsvorsatz (bedingter Tötungsvorsatz bei riskanten, eigengefährdenden Verhaltensweisen im Straßenverkehr: erforderliche Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, vom Täter erkannte Selbstgefährdung als Indiz gegen einen Tötungsvorsatz, keine Erfahrungs- oder Rechtssätze zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Bedingter Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen: Bedeutung der Eigengefährdung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr - Berliner Raserfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein genereller Tötungsvorsatz bei "Rasern" bzw. Autorennen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Prüfung von Vorsatz oder (bewusster) Fahrlässigkeit bei Tötungs- oder ...

  • rewis.io

    Bedingter Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen: Bedeutung der Eigengefährdung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 212 Abs. 1
    Bedingter Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 Abs. 1 ; StGB § 212 Abs. 1
    Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr; Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände bei der Prüfung von Vorsatz oder (bewusster) Fahrlässigkeit bei Tötungs- oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sind die Berliner "Kudamm-Raser” Mörder?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Illegale Autorennen - und der bedingte Tötungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raser sind Mörder! Oder doch nicht?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteile gegen Berliner Raser aufgehoben

  • lto.de (Pressebericht, 01.03.2018)

    Berliner Ku'Damm-Raser sind keine Mörder

  • archive.is (Pressemeldung, 01.03.2018)

    Mordurteil gegen Berliner Raser aufgehoben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Aufhebung des Mordurteils für die Raser vom Kurfürstendamm

  • taz.de (Pressebericht, 01.03.2018)

    Mord-Urteil gekippt

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Mordurteil gegen Berliner Raser gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BGH kippt Mordurteil gegen Kudamm-Raser - richtig oder falsch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücksichtsloses Rasen allein reicht für Mord nicht aus

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Mord durch Autorennen? BGH kippt Berliner Raser-Urteil

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berliner Raser-Fall

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)

    "Das Urteil zu kippen wäre ein furchtbares Signal"

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.01.2018)

    Ku'Damm-Raser-Fall: War das Mord?

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.12.2017)

    Revision nach Mordurteil gegen Autoraser

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)

    Raser in Berlin - Der BGH überprüft einen Mord am Steuer

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)

    Revisionsprozess gegen Berliner Raser: Verurteilung wegen Mordes wackelt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    BGH prüft Mordurteil gegen Berliner Raser

Besprechungen u.ä. (22)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischen Bewährungs- und lebenslanger Freiheitsstrafe: Illegale Autorennen mit Todesfolge (Prof. Dr. Paul Krell; HRRS 2018, 237-242)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Berliner Raser-Fall als Prüfstein für das voluntative Vorsatzelement (Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Dr. Matthias Wachter; HRRS 2018, 332-335)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Tendenz der Normativierung der Vorsatzfeststellung am Beispiel der aktuellen Raser-Fälle (Dr. Theresa Schweiger; HRRS 2018, 407)

  • zjs-online.com PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kraftfahrzeugrennen vor deutschen Gerichten - Was man aus und mit den Raserfällen des BGH lernen kann (Johannes Gründel; ZJS 2019, 211-220)

  • zeit.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Verharmlosung der Raserei (Junior-Prof. Dr. Elisa Hoven)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urteil zu KuDamm-Rennen: Deutschland, deine Raser

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der BGH und das Raser-Urteil des LG Berlin: So nicht

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Berliner Raserfall"

    §§ 8, 16 I, 25 II, 211, 212 I StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315d StGB: Zeitlicher Anwendungsbereich

  • augsburger-allgemeine.de (Pressekommentar, 01.03.2018)

    Das Raser-Urteil zeugt von Mutlosigkeit

  • taz.de (Pressekommentar, 02.03.2018)

    Gericht fährt auf der mittleren Spur

  • deutschlandfunk.de (Pressekommentar, 01.03.2018)

    Signale zu geben ist nicht Aufgabe der Justiz

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 01.03.2018)

    Wir sind alle Raser - öfter, als wir denken

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 01.03.2018)

    Jeder Raser ist ein Gefährder

  • meedia.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Raser"-Urteil des BGH - und die postwendende "Analysen"-Kultur von Medien und Experten (Thomas Fischer; MEEDIA, 20.03.2018)

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voluntatives Vorsatzelement und psychologisches Schuldmoment - Die Diskussion um die sog. "Raser-Fälle" als Ausdruck einer sich wandelnden Strafkultur? (Prof. Dr. Carsten Momsen; KriPoZ 2018, 76-100)

  • spiegel.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorsatz, Irrtum, Strafbedürfnis (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.05.2018)

  • hanoverlawreview.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Berliner Raser-Fall

  • examenspodcast.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Der Raserfall

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorsatz und Vorsatzzeitpunkt bei illegalem Autorennen mit tödlichem Ausgang ("Berliner Raserfall")

  • faz.net (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Überschätzung schützt vor Strafe nicht (Jun.-Prof. Dr. Elisa Hoven)

  • deutschlandfunk.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2018)

    "Eine sehr schwere Entscheidung für den BGH"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 88
  • NJW 2018, 1621
  • NStZ 2018, 409
  • NStZ 2018, 528
  • StV 2018, 419
  • JR 2018, 340
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (49)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
    a) In rechtlicher Hinsicht ist nach ständiger Rechtsprechung bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO, 186 f.).

  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 18/17

    Vorsatz (erforderliches Vorliegen zum Zeitpunkt der zum Erfolg führenden

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
    Dementsprechend muss der Vorsatz im Zeitpunkt der zum Taterfolg führenden Handlung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59; Beschluss vom 7. September 2017 - 2 StR 18/17, NStZ 2018, 27; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 15 Rn. 3; MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 212 Rn. 5).

    Fasst der Täter den Vorsatz erst später (dolus subsequens), kommt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1997 - 2 StR 550/96, BGHR StGB § 15 Vorsatz 5; vom 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, aaO; Beschlüsse vom 7. September 2017 - 2 StR 18/17, aaO; vom 14. Juni 1983 - 4 StR 298/83, NStZ 1983, 452; Fischer, aaO, § 15 Rn. 3).

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
    a) In rechtlicher Hinsicht ist nach ständiger Rechtsprechung bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, aaO; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88).

    Auf ihre Revisionen hob der Senat mit Urteil vom 1. März 2018 (4 StR 399/17, BGHSt 63, 88) das landgerichtliche Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurück.

    Für die Annahme eines mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikts reicht es deshalb nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschließen, durch das ein Mensch zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 97).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Bei der gebotenen Gesamtschau hat das Tatgericht die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 f.; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kann bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraute (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449; vgl. hierzu auch Roxin in FS Rudolphi, 2004, 243, 255; Frisch, Vorsatz und Risiko, 1983, S. 219; Jäger, JA 2017, 786, 788; Walter, NJW 2017, 1350 f.).

    So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 462).

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, juris, vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO, 186 f.).

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).

  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Auf die Revisionen beider Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil im März 2018 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück (BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88).

    Bedingter Tötungsvorsatz ist danach gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (stRspr; vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55 -, BGHSt 7, 363 ; Urteil des 1. Strafsenats vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (stRspr; vgl. BGH, Urteil des 1. Strafsenats vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ).

    Bei der Annahme bedingten Vorsatzes müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall anhand einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (stRspr; vgl. BGH, Urteil des 1. Strafsenats vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ).

    Die objektive Gefährlichkeit einer Handlung ist dabei wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

    Sie und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen sind alle Umstände des Einzelfalls zu bedenken (vgl. BGH, Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

    Zwar ist diese gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung Kritik unterworfen, was sich darin zeigt, dass die Strafrechtswissenschaft vieldiskutierte Theorien zur Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bildet (vgl. etwa den Überblick bei Kindhäuser/Hilgendorf, StGB, 9. Aufl. 2022, § 15 Rn. 102 ff.; siehe auch Vogel/Bülte, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, § 15 Rn. 96 ff.; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 15 Rn. 11 ff.; speziell zum Tötungsvorsatz vgl. Schneider, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 212 Rn. 74 ff.; zum Umgang mit sogenannten Raser-Fällen vgl. auch Kubiciel/Hoven, NStZ 2017, S. 439 ff.; Walter, NJW 2017, S. 1350 ff.; Puppe, JR 2018, S. 323 ff.; Schneider, NStZ 2018, S. 528 ff.; Schladitz, ZStW 2022, S. 97 ff.).

    Er unterliegt bei seiner Argumentation schon einer Fehlvorstellung hinsichtlich des einfachen Rechts: Vorsatz muss zum Zeitpunkt der zum Taterfolg führenden Handlung vorliegen (stRspr, vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 m.w.N.).

    aa) Für die Annahme, ein Täter habe bedingt vorsätzlich gehandelt, sind auf den konkreten Einzelfall bezogene Feststellungen zum Täterhandeln erforderlich, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Tatgericht bei der Prüfung des voluntativen Elements des bedingten Vorsatzes alle objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Persönlichkeit des Täters, dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung und dessen Motivlage, in Betracht zu ziehen, wobei die in die Würdigung einzubeziehenden Umstände durch tatsächliche Feststellungen zu belegen sind (vgl. BGH, Urteil des 1. Strafsenats vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88 -, BGHSt 36, 1 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183 ; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ).

    Auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen sind die Gefährlichkeit und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts zwar wesentliche Indikatoren für das Vorliegen des Willenselements, entbinden das Tatgericht aber nicht davon, alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (vgl. BGH, Urteil des 3. Strafsenats vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 -, juris, Rn. 8; Urteil des 4. Strafsenats vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, BGHSt 63, 88 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19 -, juris, Rn. 17).

  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Auf die Revisionen des Angeklagten und ... hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Bedingt vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (kognitives Element) und diesen billigt bzw. sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit ihm abfindet (voluntatives Element), wobei der Täter der Eintritt des Taterfolges auch uner ... oder gleichgültig sein kann (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    Bewusst fahrlässig handelt, wer die mögliche Tatbestandsverwirklichung erkennt, mit dieser aber nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht zur vage darauf vertraut, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintreten werde (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 - m.w.N.).

    Ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 1. März 2018,- 4 StR 399/17 - m.w.N.).

    Die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ist damit ein entscheidender Faktor sowohl für die voluntative als auch die kognitive Seite des bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    Es sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls genau zu betrachten, wobei das Gericht insbesondere die einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen mit einzubeziehen hat (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.).

    In Fällen naheliegender Eigengefährdung des Täters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -, m.w.N.) von folgenden Grundsätzen auszugehen: Zwar gibt es keine Regel, wonach es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährlichen Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht.

    So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohten (BGH, Urteil vom 1. März 2018, - 4 StR 399/17 -).

    Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -).

  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    Aus der Notwendigkeit, dass der Vorsatz bei Begehung der Tat vorliegen muss, folgt, dass sich wegen eines vorsätzlichen Delikts nur strafbar macht, wer ab Entstehen des Tatentschlusses noch eine Handlung vornimmt, die in der vorgestellten oder für möglich gehaltenen Weise den tatbestandlichen (Gefährdungs- oder Verletzungs-)Erfolg herbeiführt (BGH, Urteil vom 01.03.2018, Az. 4 StR 399/17).

    aa) Bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter den (Gefährdungs-/Verletzungs-)Erfolg als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Erfolgs abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (ständige Rechtsprechung des BGH, in Bezug auf bedingten Tötungsvorsatz zuletzt Urteil vom 01.03.2018, Az. 4 StR 399/17).

    Vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 01.03.2018, Az. 4 StR 399/17).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).

    Hierfür können sich wesentliche Indizien aus den objektiven Tatumständen ergeben, namentlich dem täterseitig genutzten Verkehrsmittel und den konkret drohenden Unfallszenarien (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 mwN).

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Bei einem Tötungsdelikt muss dieser gemeinsame Tatentschluss auf die Tötung eines Menschen durch arbeitsteiliges Zusammenwirken gerichtet sein (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, NStZ 2018, 409 Rn. 27).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin halten die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17, NStZ 2018, 206, 207; vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) einer rechtlichen Überprüfung stand.

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NJW 2020, 2900 Rn. 22; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO, Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f.; vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

    Beim Vorliegen einer solchen Konstellation hat das Tatgericht daher mögliche Gefahren für die eigene körperliche Integrität des Täters in den Blick zu nehmen und sich als vorsatzkritischen Gesichtspunkt mit derjenigen Eigengefährdung auseinanderzusetzen, die nach dem Vorstellungsbild des Täters mit seiner erkanntermaßen das Leben des Tatopfers gefährdenden Vorgehensweise verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, aaO, Rn. 23, 32 ff.; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 94 f.).

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 416/17 Rn. 17 und vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17 Rn. 12) entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin einer rechtlichen Überprüfung stand.

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19 Rn. 23; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, aaO, S. 93 f. und vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

  • LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18

    Kudamm-Prozess: Alle Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, .an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 266/20

    Illegales Autorennen mit Todesfolge: Verurteilung wegen Mordes aufgehoben

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

  • BGH, 22.04.2020 - 4 StR 562/19

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen: Definition, Konkurrenzen, subjektiver

  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 142/20

    Verurteilung des Angeklagten im Fall einer tödlich endenden Polizeiflucht durch

  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bedingter

  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23

    Totschlag einer Hebamme durch Unterlassen der Verlegung der Schwangeren in ein

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 432/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Gefährdungs- und Tötungsvorsatz); besonders

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 234/22

    Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter

  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18

    Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19

    Vorsatz (Abgrenzung und Feststellung von bedingtem Vorsatz und bewusster

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 30.07.2021 - 4 StR 333/20

    Versuchter Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 348/19

    Vorsatz (dolus subsequens); Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit hinsichtlich des

  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 425/19

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (ausnahmsweises Unterbleiben der

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

  • BGH, 29.07.2021 - 4 StR 156/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht

  • BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19

    Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung;

  • LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 244/21

    Mord (Eventualvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit, Gesamtschau,

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

  • BGH, 25.03.2020 - 4 StR 388/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19

    Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 17.03.2022 - 2 StR 157/21

    Unterlassen (Abgrenzung zum aktiven Tun: Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit, dolus

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 178/20

    Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20

    Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • LG Augsburg, 16.11.2023 - 1 KLs 600 Js 128210/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Einlassung des

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20

    1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt

  • BGH, 19.01.2021 - 2 StR 309/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: wertende Gesamtbetrachtung)

  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
  • BayObLG, 29.09.2021 - 202 ObOWi 1120/21

    Auslegung des Merkmals des unbeaufsichtigten Freilaufenlassens eines Hundes

  • KG, 04.05.2023 - 3 ORs 20/23

    Zeitpunkt des Vorsatzes bei Unterlassungsdelikten - Änderungsmitteilung bei Bezug

  • LG Aachen, 10.01.2023 - 52 Ks 17/22
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