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BGH, 30.09.1997 - 4 StR 399/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedeutungslosigkeit eines Geständnisses - Grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen als ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der Tat bestimmender Umstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95
Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft
Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 4 StR 399/97
Die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen stellt jedoch regelmäßig einen für die Beurteilung des Schuldgehalts der Tat bestimmenden Umstand dar (vgl. BGH StV 1996, 26).
- BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende …
Im übrigen war das Geständnis auch deshalb nicht bedeutungslos, weil sich, hätte der Angeklagte die ihm angelasteten Taten geleugnet, seine Einlassung und die Aussage der Geschädigten gegenübergestanden hätten; zur Aufklärung des Tatgeschehens hätte dann entscheidend auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Mädchens und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage abgestellt werden müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.September 1997 - 4 StR 399/97). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98
Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen …
Diese Erwägung wäre rechtlich nur dann unbedenklich, wenn die geständige Einlassung in erster Linie auf der "erdrückenden Beweislage"' beruhte, ersichtlich aber nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl (BGHSt 43, 195, 209; BGH StV 1998, 481; Beschluß vom 30. September 1997 - 4 StR 399/97).