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   BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03   

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https://dejure.org/2004,7943
BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03 (https://dejure.org/2004,7943)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2004 - 4 StR 403/03 (https://dejure.org/2004,7943)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 4 StR 403/03 (https://dejure.org/2004,7943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung der besonderen Schwere der Schuld; Rechtsfolgen der Erfüllung zweier Mordmerkmale; Rechtsfolgen einer doppelten Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
    Soweit das Landgericht darüber hinaus dem Angeklagten angelastet hat, daß er "dem minderjährigen Sohn des Kai Sch. den Vater genommen und ihm und der Familie Sch. großes Leid zugefügt hat", ist auch diese Erwägung, jedenfalls in dieser Allgemeinheit, nicht frei von rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 10; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1986 - 2 StR 330/86).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
    Sie verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, weil damit das Tatbestandsmerkmal des Tötungsvorsatzes zu Lasten des Angeklagten doppelt verwertet worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1).
  • BGH, 18.07.1986 - 2 StR 330/86

    Bewertung eines Totschlagsversuchs im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
    Soweit das Landgericht darüber hinaus dem Angeklagten angelastet hat, daß er "dem minderjährigen Sohn des Kai Sch. den Vater genommen und ihm und der Familie Sch. großes Leid zugefügt hat", ist auch diese Erwägung, jedenfalls in dieser Allgemeinheit, nicht frei von rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 10; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1986 - 2 StR 330/86).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
    Ob dies im konkreten Fall für sich die Bejahung der besonderen Schuldschwere hätte tragen können (vgl. dazu BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10), steht dahin.
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes);

    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 489/10

    Doppelverwertungsverbot und minder schwerer Fall beim Totschlag (vorausgehende

    Jedenfalls in dieser Allgemeinheit erscheint die Erwägung rechtsfehlerhaft (vgl. BGH Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03), denn es gehört zu den regelmäßigen Tatfolgen eines vollendeten Tötungsverbrechens, dass der Täter den Angehörigen des Opfers Leid zufügt.
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15

    Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung

    Soweit die Schwurgerichtskammer strafschärfend gewürdigt hat, dass sich die Tat auch auf Familienangehörige des Tatopfers auswirkt, ist dies in seiner Allgemeinheit zwar nicht unproblematisch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 489/10).
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