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   BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66   

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https://dejure.org/1966,1837
BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,1837)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1966 - 4 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,1837)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1966 - 4 StR 404/66 (https://dejure.org/1966,1837)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes und wegen versuchten Mordes

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66
    Das hat der Senat schon in den Urteil BGHSt 20, 273, auf das verwiesen wird, näher ausgeführt.

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).

  • BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66
    Dieser Auffassung hat sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - (bei Dallinger in MDR 1966, 893) angeschlossen.

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66
    Das muß auch geschehen, die Frage also wiederholt werden, wenn nach nochmaligen Eintritt in die Verhandlung die Beweisaufnahme erneut geschlossen wird (BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 18, 84, 85) [BGH 12.10.1962 - 4 StR 332/62].
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66
    Das muß auch geschehen, die Frage also wiederholt werden, wenn nach nochmaligen Eintritt in die Verhandlung die Beweisaufnahme erneut geschlossen wird (BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 18, 84, 85) [BGH 12.10.1962 - 4 StR 332/62].
  • RG, 24.09.1883 - 2203/83

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66
    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Da die Beachtung dieser wesentlichen Förmlichkeit nach § 274 Abs. 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann, darf der Senat die dienstliche Äußerung des Strafkammervorsitzenden, wonach den Angeklagten nach Wiedereintritt in die Verhandlung erneut das letzte Wort erteilt worden ist, nicht berücksichtigen (BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 4 StR 404/66 vom 21. Dezember 1966, S. 5).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Gericht für den Angeklagten einen Vertrauenstatbestand dadurch schafft, daß es vor der Verkündung des Urteils nochmals ausdrücklich in die Verhandlung eintritt (s. etwa die Fallgestaltungen - BGH, Urteil vom 21. Dezember in BGH NJW 1985, 1479, NStZ-RR 1998, 151 1966 - 4 StR 404/66), kann dahinstehen; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Ob etwas anderes gilt, wenn das Gericht für den Angeklagten einen Vertrauenstatbestand dadurch schafft, daß es vor der Verkündung des Urteils nochmals ausdrücklich in die Verhandlung eintritt (s. etwa die Fallgestaltungen in BGH NJW 1985, 1479; NStZ-RR 1998, 15; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1966 - 4 StR 404/66), kann dahinstehen; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil -

    Im Gegensatz zu den Fällen, die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - (= MDR 1966, 893) und vom 21. Dezember 1966 - 4 StR 404/66 - zugrunde lagen, hatte hier die Staatsanwaltschaft zwischen dem letzten Wort des Angeklagten und der Urteilsverkündung keine Ausführungen mehr zur Frage der vorläufigen Einstellung gemacht, sondern ihren Antrag bereits in einer der früheren Sitzungen gestellt (Bl. 64 in Bd. IV).
  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nur noch die Frage einer teilweisen Einstellung nach § 153 StPO oder einer Beschränkung des Schuldvorwurfes nach § 154 a StPO erörtert wird (BGHSt 20, 273; Urteile vom 26.Juli 1966 - 1 StR 249/66 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893 - und vom 21.Dezember 1966 - 4 StR 404/66 -).
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