Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5522
BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01 (https://dejure.org/2001,5522)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2001 - 4 StR 408/01 (https://dejure.org/2001,5522)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01 (https://dejure.org/2001,5522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 180 a Absatz 1 Nr. 2 StGB; 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; ProstG
    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit); Ausbeuterische, dirigierende Prostitution; Prostitutionsgesetz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei - Betrug - Abhängigkeit - Prostitution

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 181 a Abs. 2; ; StGB § 73 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Voraussetzungen der ausbeuterischen und dirigierenden Zuhälterei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder in ihrer Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
    c) Auch der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist durch die bisherigen Feststellungen nicht gedeckt: Dieser setzt nämlich in allen Begehungsweisen eine bestimmende Einflußnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
    Diese Feststellungen tragen zwar die Verurteilung wegen Förderung der Prostitution nach § 180 a Absatz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NJW 1987, 3209, 3210; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 180 a Rdn. 4 m.w. N.), nicht aber die - wie das Landgericht (ohne dies zu begründen) meint (UA 12) - gemäß § 180 (a) Absatz 1 Nr. 1 StGB und auch nicht die wegen (tateinheitlich begangener) Zuhälterei.
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
    b) Ausbeuterische Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist ebenfalls nicht belegt, weil ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten geführt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 67; 1999, 349, 350), nicht festgestellt ist.
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
    b) Ausbeuterische Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist ebenfalls nicht belegt, weil ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten geführt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 67; 1999, 349, 350), nicht festgestellt ist.
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Erfasst werden hiervon Vorkehrungen, die das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen geeignet und darauf gerichtet sind, ihm den Weg aus der Prostitution zu verbauen (BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, StV 2003, 163; Beschluss vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).

    Hingegen ist in neuerer Zeit bei einem "barartigen Betrieb", bei dem die Prostituierten während der Öffnungszeiten zur Prostitution bereit zu sein hatten, die Preise festgesetzt waren, Kondome zur Verfügung gestellt wurden und auf Wunsch auch eine Wohnung gestellt werden konnte, der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei verneint worden (BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).

  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Erforderlich ist vielmehr ein Verhalten des Täters, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit von ihm zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 2 StR 75/15, NStZ 2015, 638; vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 317 mwN; vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Das Verhalten muß vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH StV 2000, 357, 361; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; Senatsbeschluß vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht