Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15   

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https://dejure.org/2016,4046
BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15 (https://dejure.org/2016,4046)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 4 StR 412/15 (https://dejure.org/2016,4046)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 (https://dejure.org/2016,4046)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Freie Beweiswürdigung: Darstellung einer Zeugenaussage in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der landgerichtlichen Beweiswürdigung; Würdigung einer zusammenfassenden Wertung eines Zeugen in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten; Bestimmung der maßgeblichen äußeren Merkmale für das Wiedererkennen

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung: Darstellung einer Zeugenaussage in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der landgerichtlichen Beweiswürdigung; Würdigung einer zusammenfassenden Wertung eines Zeugen in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten; Bestimmung der maßgeblichen äußeren Merkmale für das Wiedererkennen

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der landgerichtlichen Beweiswürdigung; Würdigung einer zusammenfassenden Wertung eines Zeugen in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten; Bestimmung der maßgeblichen äußeren Merkmale für das Wiedererkennen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täteridentifizierung/Wiedererkennen, oder: Die zu knappen Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedererkennung bei einer Wahllichtbildvorlage - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 333
  • StV 2018, 791
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 178/91

    Lückenhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Würdigung der Aussagen der

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15
    Bei der Würdigung einer zusammenfassenden Wertung eines Zeugen, wie sie das Landgericht hier in Bezug auf die Identifizierung des Angeklagten vorgenommen hat, kommt es auch auf die dieser Wertung zugrundeliegenden, von dem Zeugen mehr oder weniger substantiierten Tatsachen an, hier also darauf, welche äußeren Merkmale für das Wiedererkennen maßgebend waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - 3 StR 178/91).
  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Der Tatrichter ist aus sachlichrechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StraFo 2016, 154, 155).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Der Tatrichter ist daher aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StraFo 2016, 154, 155).

    Darüber hinaus sind in den Urteilsgründen auch diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatrichters beruht, dass insoweit eine tatsächliche Übereinstimmung besteht (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, aaO).

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des

    Den Urteilsgründen kann schon nicht entnommen werden, aufgrund welcher konkreten äußeren Merkmale die Nebenklägerin den Angeklagten als einen der Täter erkannt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283; vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    So ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 - Juris Rn. 3).

    Darüber hinaus sind in den Urteilsgründen auch diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatrichters beruht, dass insoweit tatsächlich eine Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016, a.a.O.).

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23

    Erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen besonders schweren Raubes aufgrund

    Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 Rn. 3 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Die von der Verteidigung dabei vorgebrachten Einwendungen gegen den Beweiswert der Identifizierung des Beschuldigten als der (angeblich) von Ö bezeichneten Person stellen sich letztlich als unerheblich dar, ohne dass es (was nach Aktenlage zweifelhaft erscheint) darauf ankommt, ob die Lichtbildvorlage an N B am 22.1.2013 und deren Dokumentation den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (vgl. dazu BGH NJW 2012, 791; NStZ-RR 2008, 148; StraFo 2016, 154; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.4.2016 - 1 (3) Ss 188/15, juris) genügen.
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