Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4288
BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 239 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der Beeinträchtigung; Subsidiarität, wenn die Freiheitsberaubung nur das Mittel zur Tat ist); Vergewaltigung (Regelbeispiele; mildernder Umstand der vorherigen länger andauernden intimen Beziehung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nötigung in Tateinheit mit versuchter Freiheitsberaubung und Vergewaltigung; Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit bei kurzem Einschließen im Badezimmer zur Vornahme von sexuellen Handlungen als bloße Tatbestandsverwirklichung der Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 239; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 240; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 354 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239
    Keine Freiheitsberaubung bei nur kurzzeitiger Behinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafmilderung im Rahmen der Vergewaltigung bei vorangegangener intimer Beziehung - eine längst überholte Praxis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Diesen wesentlichen strafmildernden Umstand (vgl. BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) Strafrahmenwahl 14) hat das Landgericht weder bei der Strafrahmenwahl noch im Rahmen der konkreten Strafzumessung beachtet.
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück, wenn sie nur das Mittel zur Begehung einer anderen Straftat ist, die regelmäßig mit der Beraubung der Freiheit des Opfers einhergeht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; SSW-StGB/ Schluckebier, 3. Aufl., § 239 Rn. 16).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Jedenfalls aber kommt dann, wenn - wie hier - die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Delikts - der Vergewaltigung - bildet, § 239 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 21.01.2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168, juris Rn. 4; MüKo-StGB/ Renzikowski , a.a.O., § 177 nF Rn. 183).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Indes hat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, die jeweilige tateinheitliche Verurteilung wegen Freiheitsberaubung zu entfallen, weil sie vorliegend nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung des Raubes darstellt (vgl. BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8; BGH NStZ-RR 2003, 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht